Korrektur von Bodenrichtwerten für die Grundsteuer B in Winnenden

Bei den vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Berglen, Leutenbach, Schwaikheim, Winnenden in 2025 beschlossenen Bodenrichtwerten für die Grundsteuer B wurden in 5 Bodenrichtwertzonen (RWZ) fehlerhafte Werte in BORIS BW eingestellt. Diese fehlerhafte Darstellung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Es betrifft die RWZ 13202151 (Untere Schray), RWZ 13201152 (Adelsbach II), RWZ 13261251 und 13262251 (Kirchhofäcker) und RWZ 13221651 (Bildstraße).
Auf der Bodenrichtwertkarte 2026 wurden inzwischen die korrigierten Werte dieser 5 Richtwertzonen eingestellt.
Für die Grundsteuerwert- und messbescheide des Finanzamts werden rückwirkend zum 01.01.2025 die in 2026 eingestellten Werte herangezogen. Korrekturen erfolgen von Amts wegen.
Die Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke (Grundsteuer B) können über www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb abgerufen werden.