Für mehr Rücksicht in der Innenstadt
Kontrollen durch Polizei und Amt für öffentliche Ordnung
Am Montag, 11. Mai, führten das Polizeirevier Winnenden gemeinsam mit den Vollzugsmitarbeitenden des städtischen Ordnungsamts Kontrollen in der Winnender Innenstadt durch. Der Schwerpunkt der Kontrollen richtete sich auf die Nutzung von E-Scooter.
An gleich mehreren Stellen in und um die Winnender Innenstadt postierten sich mehrere Polizeibeamte des Winnender Reviers sowie Vollzugsmitarbeitenden des städtischen Ordnungsamts. Neben der Kontrolle von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrenden wurde die Aktion genutzt, um über die rechtlichen Bestimmungen für E-Scooter-Fahrende aufzuklären und für generelle Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmende zu werben.
Fahrräder in der Fußgängerzone
Außerhalb der Marktzeiten ist es Fahrradfahrern erlaubt, die Fußgängerzone in der Marktstraße in langsamem Tempo zu queren. Wer der Marktstraße der Länge nach folgt, muss innerhalb der Fußgängerzone absteigen und schieben. Diese Regelung ist in Winnenden seit Jahren erprobt und doch fielen am Montagmittag vier Personen auf dem Fahrrad auf, die durch die Beamten angehalten und kostenpflichtig verwarnt wurden. Lediglich bei Personen unter 14 Jahren wurde auf das gebührenpflichtige Verfahren verzichtet. Stattdessen erhalten die Erziehungsberechtigten in Kürze Post durch das Amt für öffentliche Ordnung.
Klare Regeln für E-Scooter
Dass E-Scooter, welche unter die Elektrokleinstfahrzeuge fallen, auch in Winnenden angekommen sind, ist bereits seit einiger Zeit zu merken. Leider ist einigen Nutzerinnen und Nutzern nicht klar, dass Personen unter 14 Jahren die wendigen Gefährte nicht fahren dürfen. Mehrere Personen auf einem E-Scooter sind ebenfalls nicht erlaubt. Zudem ist eine Versicherung der Fahrzeuge notwendig, welche bei Kontrollen einfach über das anzubringende Kennzeichen überprüft werden kann. Anders als bei Fahrrädern, gilt für E-Scooter dieselbe Alkoholgrenze von 0,5 Promille wie für Pkw-Fahrer. Personen unter 21 oder Führerscheininhaber in der Probezeit ist das Fahren nur mit 0,0 Promille erlaubt.
Im Verkehr haben sich E-Scooter-Fahrende auf der Straße oder dem Radweg zu bewegen. Das Fahren auf dem Gehweg ist untersagt und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. In der Winnender Fußgängerzone ist das Fahren von E-Scootern gänzlich verboten. Wie die 13 Personen auf E-Scootern in der Marktstraße spätestens nach der Kontrolle wussten, wird hierfür ebenfalls ein Bußgeld fällig. Neben der Ahndung von Verstößen nutzen die Polizeibeamten und Mitarbeitenden des Ordnungsamts die Gelegenheit, um bei den meist jugendlichen Fahrerinnen und Fahrern für Rücksicht im Straßenverkehr zu werben.
Trotz des regnerischen Wetters zogen die Polizei und der Gemeindevollzugsdienst eine positive Bilanz.
