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Bebauungsplan "Kesselrain Erweiterung" in Winnenden

Planbereich: 26.02

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden.

Abgrenzungsplan vom 05.09.2022

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 25.10.2022
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    im Amtsblatt (§ 2 Abs. 1 BauGB)
am 03.11.2022
3. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
    in der Zeit
vom 14.11.2022
bis 14.12.2022

Aktueller Verfahrensstand

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 25.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans "Kesselrain Erweiterung" in Winnenden und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften grenzt im Nordosten an die Schorndorfer Straße, im Osten an bestehende Streuobstwiesen, im Süden an die Bebauung unterhalb der Petristraße und im Westen an die Wohngebäude im Wohngebiet "NATURE 8" sowie die Stellplatzfläche des Aldi-Marktes.

Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 05.09.2022, im Maßstab 1 : 1.000, zu entnehmen.

Der Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens "Kesselrain Erweiterung" ist die starke Zunahme des Bedarfs an Pflegeleistungen. Die Sozialplanung des Rems-Murr-Kreises bemüht sich seit vielen Jahren um eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur, zuletzt wurde bei der Fortschreibung des Kreispflegeplans im Mai 2022 der sehr hohe Bedarf an weiteren Pflegeplätzen formuliert.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und für die Satzung über örtliche Bauvorschriften wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

Das BauGB sieht in § 3 Abs. 1 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung besteht aus

einer öffentlichen Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und

einer allgemeinen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).

Diese Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt für die vorstehend genannten Satzungsverfahren durch eine öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen

vom 14.11.2022 bis 14.12.2022

beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 306 während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.