Digitaler Bauantrag
Bauantrag online einreichen
Die Baurechtsbehörde Gemeindeverwaltungsverband Winnenden hat seit Januar 2022 den digitalen Bauantrag eingeführt und digitalisiert schrittweise die baurechtlichen Verfahren. Damit steht allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, die einen Bauantrag für Bauvorhaben in Winnenden und den Stadtteilen einreichen möchten, ein Online‐Prozess zur Verfügung.
So funktioniert die digitale Antragstellung
Digitale Verfahren
Die Baurechtsbehörden können nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) verlangen, dass Bauvorlagen elektronisch in Textform einzureichen sind. Die Baurechtsbehörde Gemeindeverwaltungsverband Winnenden macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. Eine Antragstellung und Einreichung von Bauvorlagen in analoger Form ist in der Übergangszeit weiterhin zulässig.
Zugelassene Dateiformate
Elektronische Bauvorlagen sind in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) zu übermitteln (§ 3 Abs. 3 Satz 1 LBOVVO). Andere Dateiformate sind nicht zulässig.
Zugelassene Übermittlungswege
Für die Antragstellung und die Übermittlung der Bauvorlagen sind alle Unterlagen per E-Mail an die E-Mail Adresse bauantrag.gvv@winnenden.de zu senden.
Vorgegebene Dateistrukturen
Die in dem folgenden Flyer angegebenen Vorgaben für die Dateistrukturen sind verbindlich (§ 3 Abs. 3 Satz 2 LBOVVO). Anders benannte Bauvorlagen sind mangelhaft im Sinne von § 54 Abs. 1 LBO.
Merkblatt Einreichung von Bauvorlagen in digitaler Form, Stand Februar 2024 (80,3 KB)
Ansprechpersonen
Bei Fragen zum digitalen Bauantrag wenden Sie sich bitte an die auf der rechten Seite aufgelisteten Ansprechpersonen.