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Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“

Der Gemeindeverwaltungsverband Winnenden, untere Baurechtsbehörde für Leutenbach, Schwaikheim und Winnenden, akzeptiert neu eingegangene Bauanträge und sonstige baurechtliche Verfahren nur noch in elektronischer Form über die Plattform „Virtuelles Bauamt BW“. Das „Virtuelles Bauamt BW“ ist eine End-to-End-Lösung. Von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung erfolgen alle Verfahrensschritte digital. Im digitalen Vorgangsraum arbeiten Bauherr, Planverfasser, Fachbehörden, die im Verfahren gehört werden und die Baurechtsbehörde direkt und simultan am Bauantrag.

Beachten Sie bitte unbedingt die Anleitungsschritte in der nachfolgenden Anleitung. Bei Nichtbeachtung muss der Bauantrag zurückgewiesen und von Ihnen neu gestellt werden.

Anleitung - Erstellung eines Bauantrags ViBa BW (2,061 MB)

Link zum "Virtuelles Bauamt BW"

https://bw.digitalebaugenehmigung.de/gvv-winnenden/

Telefonische Unterstützung bei der Antragstellung

Gerne dürfen Sie sich bei Fragen unter der Telefonnummer 07195 / 13 - 46 99 8 melden. Die telefonische Unterstützung ist eine freiwillige Dienstleistung des Projektleiters Digitalisierung Baurecht des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden. Sollten Sie Herrn Dach telefonisch nicht erreichen, weil er in anderen Terminen ist, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Zu den folgenden Zeiten ist eine telefonische Erreichbarkeit möglich.

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Digitale Baugenehmigung: Tutorial für Antragssteller

Mit diesem Video erhalten Sie eine Schritt für Schritt Anleitung.

Anleitung ViBa BW für den Anwendungsfall Planverfasser, Stand: 6. Februar 2024 (1,483 MB)

Schulungsangebot

Um die Verwendung der Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ bereits im Vorfeld zu üben, bietet das Fortbildungsinstitut IFBau regelmäßige Schulungen an. Die nächste Online-Schulung sind am Donnerstag, 15. Mai 2025 von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr, am Donnerstag, 3. Juli 2025 von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr und am Donnerstag, 18. September 2025 von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr .