Wohnen in Winnenden

Winnenden verbindet durch seine ländliche Lage und der direkten Anbindung an die Landeshauptstadt Stuttgart zahlreiche Vorteile für seine Bürgerinnen und Bürger. Das umfassende Angebot an SchulenKindergärten und Freizeitaktivitäten machen Winnenden zu einem beliebten Wohnort. Naturverbundene finden auf den Streuobstwiesen, in den Wäldern und Weinbergen nachhaltige Erholung.

Mietspiegel

Der qualifizierte Mietspiegel 2025 für die Stadt Winnenden gibt Mietenden und Vermietenden verlässlich Auskunft über die örtlichen Mieten und ist eine gute Grundlage und Orientierungshilfe für die Einstufung der jeweiligen Wohnung. Wer weiß, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist, kann beispielsweise eine Mieterhöhung oder einen Neumietvertrag besser beurteilen.

Als Miete wird die monatliche Nettomiete errechnet, in denen die ortsüblichen Betriebskosten nicht enthalten sind. Besonderheiten bei der Ausstattung, der Beschaffenheit, der Art der Wohnung und der Wohnlage werden über individuelle Zu- und Abschläge berücksichtigt. Der aktuelle qualifizierte Mietspiegel 2025 für die Stadt Winnenden ist bis zum 31. Oktober 2027 gültig. 

Der qualifizierte Mietspiegel wurde durch das EMA-Institut erstellt. Ein Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexperten hat sich ebenfalls daran beteiligt. In dem Gremium waren neben den Vertretern der Stadtverwaltung Winnenden, lokale Interessensverbände der Mietenden und Vermietenden sowie das EMA-Institut.

Als besonderer Service kann der Online-Rechner genutzt werden. Zum Vergleich können Sie darüber hinaus auch den Online-Rechner 2023 nutzen.

Titelseite des qualifizierten Mietspiegels 2025 für die Stadt Winnenden

Wohnberechtigungsscheine

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) hilft Personen oder Familien mit geringem Einkommen, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Den Wohnberechtigungsschein können diese Personen, deren Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, beantragen. Besonders Wohnungen die mit einer Belegungs- und Mietpreisbindung nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) gefördert wurden, dürfen nur an Personen oder Familien mit einem Wohnberechtigungsschein vergeben werden.