Übersicht der im Beteiligungsverfahren befindlichen Änderungen des Flächennutzungsplans

Auslegung der im Verfahren befindlichen Änderungen des Flächennutzungsplans

Die ausgelegten Unterlagen sind im Internet abrufbar und können ergänzend auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag und Dienstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingesehen werden.

17. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans

17. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans

17. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen

Schwaikheim

17. FNP Änderung "Schwaikheim Naturkindergarten" vom 18.03.2024

Aktueller Verfahrensstand

Entwurfsfeststellung

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 04.12.2024 und der Gemeinderat Berglen am 17.12.2024 den Entwurf für die 17. Änderung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen festgestellt. Die Bekanntmachung der Entwurfsfeststellung der 17. FNP-Änderung wird für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden hiermit wiederholt.

Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.

Die Gemeinde Schwaikheim plant im Außenbereich des Gemeindegebietes einen Naturkindergarten für zwei Gruppen für über dreijährige Kinder. Die für den Naturkindergarten ausgewählte Grünlandfläche befindet sich östlich der Kreisstraße (K 1850) und nördlich der Abfahrt von der Kreisstraße (K 1850) zur Dammstraße („Avus“).

Das Plangebiet grenzt im Norden an landwirtschaftliche Grünlandflächen, im Osten an den Landwirtschaftlichen Weg und dem Gartenhausgebiet "Bühlholz", im Süden an die Abfahrt von der Kreisstraße (K 1850) zur Dammstraße und im Westen an die Kreisstraße (K 1850).

In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung aufgenommen:

  • Fläche für den Gemeinbedarf "Naturkindergarten“ (0,34 ha)

Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 2 Nr.9 a) des Baugesetzbuchs als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Mit der 17. Flächennutzungsplanänderung soll gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 a) des Baugesetzbuchs eine Fläche für den Gemeinbedarf, mit der Zweckbestimmung Naturkindergarten dargestellt werden.

Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 18.03.2024 im Maßstab 1:5.000.

Für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden erfolgt die Offenlage des Änderungsentwurfs des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen durch eine digitale Einsichtnahme

vom 29.09.2025 bis 29.10.2025

Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.

Des Weiteren unter der Internetadresse https://www.leutenbach.de/rathaus/aktuelles/ausschreibungen-bekanntmachungen sowie beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, Rathausplatz 1, Bauamt,1. OG, Zimmer 1.03, während den folgenden Dienststunden: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr; Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

und unter der Internetadresse https://www.schwaikheim.de/aktuelles/Amtliche-Bekanntmachungen sowie beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr; Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen vor und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanz zum Bebauungsplan "Naturkindergarten Schwaikheim" in Schwaikheim, Planungsbüro LarS aus Göppingen vom 23.10.2024 mit
    - umweltbezogenen Informationen zu den Themen Schutzgut Fläche, Boden Kultur- und Sachgüter, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima/Luft, Schutzgut Mensch, Landschaftsbild und Erhohlung, Arten –und Lebensgemeinschaften, Wirkfaktoren und Wechselwirkungen
    - Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen (Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung)
    - Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation
    - Grünordnerische Festsetzungen
    - Vorschläge zur Umweltüberwachung (Monitoring)
  • Artenschutzbericht zum Bebauungsplan "Naturkindergarten Schwaikheim" in Schwaikheim, Büro Wagner + Simon Ingenieure GmbH aus Mosbach vom 10.10.2024
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 09.07.2024 zu dem Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege nach Plansatz 3.2.1 (G) Regionalplan und zu dem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft gemäß PS 3.2.2 (G) Regionalplan
  • Stellungnahme der Deutschen Bahn AG - DB Immobilien vom 19.06.2024 zu den Themen möglicher entsteher Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen könnte
  • Stellungnahme des Verbands Region Stuttgart vom 31.07.2024 zu dem Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege nach Plansatz 3.2.1 (G) Regionalplan und zu dem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft gemäß PS 3.2.2 (G) Regionalplan
  • Stellungnahme des Landratsamts vom 08.08.2024 zu den Themen Schutzgebiet, Artschutz, landwirtschaftliche Flächen der Vorbehaltsflur I

Planunterlagen zum Download

  • Lageplan (PDF | 10,8 MB)
  • Begründung mit (PDF | 12,6 MB)
  • Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanz zum Bebauungsplan "Naturkindergarten Schwaikheim" in Schwaikheim, Planungsbüro LarS aus Göppingen vom 23.10.2024 mit
    - umweltbezogenen Informationen zu den Themen Schutzgut Fläche, Boden Kultur- und Sachgüter, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima/Luft, Schutzgut mensch, Landschaftsbild und Erhohlung, Arten –und Lebensgemeinschaften, Wirkfaktoren und Wechselwirkungen
    - Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen (Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung)
    - Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation
    - Grünordnerische Festsetzungen
    - Vorschläge zur Umweltüberwachung (Monitoring)
  • Artenschutzbericht zum Bebauungsplan "Naturkindergarten Schwaikheim" in Schwaikheim, Büro Wagner + Simon Ingenieure GmbH aus Mosbach vom 10.10.2024
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 09.07.2024 (PDF | 415 KB) zu dem Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege nach Plansatz 3.2.1 (G) Regionalplan und zu dem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft gemäß PS 3.2.2 (G) Regionalplan
  • Stellungnahme der Deutschen Bahn AG - DB Immobilien vom 19.06.2024 (PDF | 222 KB) zu den Themen möglicher entsteher Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen könnte
  • Stellungnahme des Verbands Region Stuttgart vom 31.07.2024 (PDF | 124 KB) zu dem Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege nach Plansatz 3.2.1 (G) Regionalplan und zu dem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft gemäß PS 3.2.2 (G) Regionalplan
  • Stellungnahme des Landratsamts vom 08.08.2024 (PDF | 325 KB) zu den Themen Schutzgebiet, Artschutz, landwirtschaftliche Flächen der Vorbehaltsflur I

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zur 17. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.

21. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans

21. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans

21. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen

Winnenden

21. FNP Änderung Körnle Erweiterung vom 16.10.2023

Aktueller Verfahrensstand

Entwurfsfeststellung

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 06.06.2024 und der Gemeinderat Berglen am 04.06.2024 den Entwurf für die 21. Änderung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen festgestellt. Die Bekanntmachung der Entwurfsfeststellung der 21. FNP-Änderung wird für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden hiermit wiederholt.

Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.

Der Anlass für die Flächennutzungsplanänderung "Körnle Erweiterung" in Winnenden ist die bestehende Nachfrage nach Wohnbauflächen im Stadtgebiet Winnenden. Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand des Wohnplatzes Schelmenholz und bildet eine Arrondierung und Erweiterung zwischen der Forststraße und der vorhandenen Wohnbebauung Körnle. Mit dieser Siedlungserweiterung soll die mit der Verlegung der Forststraße entstandene, heute eher zufällig wirkende und wenig ausgeprägte, Eingangssituation in den Wohnplatz Schelmenholz neu definiert und räumlich gefasst werden.

In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen:

  • Wohnbaufläche "Körnle Erweiterung" in Winnenden (0,69 ha)
  • Fläche für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung Abwasser (0,03 ha)
  • sonstige überörtliche und örtliche Verkehrsfläche (0,20 ha)
  • Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz (0,08 ha)
  • Grünfläche (0,12 ha)

Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 16.10.2023 im Maßstab 1:5.000.

Für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden erfolgt die Offenlage des Änderungsentwurfs des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen durch eine digitale Einsichtnahme

vom 29.09.2025 bis 29.10.2025  

Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.

Des Weiteren unter der Internetadresse https://www.leutenbach.de/rathaus/aktuelles/ausschreibungen-bekanntmachungen sowie beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, Rathausplatz 1, Bauamt,1. OG, Zimmer 1.03, während den folgenden Dienststunden: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr; Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

und unter der Internetadresse https://www.schwaikheim.de/aktuelles/Amtliche-Bekanntmachungen sowie beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr; Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen vor und werden mit ausgelegt:

  • Begründung
  • Umweltbericht mit integrierter Eingriffs- / Ausgleichsbilanz, Landschaftsplanung Menges, Schorndorf, vom 11.09.2023 mit
  • umweltbezogenen Informationen zu den Themen Schutzgut Fläche, Boden, Biotope, Pflanzen und Tiere, Biotope und biologische Vielfalt, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Kultur und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung – mögliche erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter
  • Kompensationsmaßnahmen, Auswirkungen auf Erhaltungsziele sowie Schutzwecke von FFH- und Vogelschutzgebieten oder anderen naturschutzrechtlichen
  • Schutzgebieten und –objekten
  • Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung (zu BauGB Anlage 1 2b) cc)
  • Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung
  • Risiken für schwere Unfälle und Katastrophen
  • Kummulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete
  • Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels / Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie
  • in Betracht kommende anderweitige Möglichkeiten (Planungsalternativen)
  • Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
  • Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)
  • Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan "Körnle Erweiterung" in Winnenden (Gruppe für ökologische Gutachten, Detzel & Matthäus, aus Stuttgart vom Oktober 2018)
  • Abwägungsgrundlage zu den Umweltbelangen nach § 1 BauGB zum Bebauungsplan "Körnle Erweiterung" in Winnenden (Gruppe für ökologische Gutachten, Detzel & Matthäus, aus Stuttgart vom Mai 2020 mit redaktionellen Änderungen vom November 2020)
  • Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan "Körnle Erweiterung" in Winnenden (Kurz und Fischer GmbH, Beratende Ingenieure, Winnenden vom 07.10.2019)
  • Schallmessungen an der Wärmezentrale (Kurz und Fischer GmbH, Beratende Ingenieure, aus Winnenden vom 31.01.2020)
  • Verkehrstechnische Untersuchung für den Bebauungsplan "Körnle Erweiterung“ in Winnenden (KARAJAN Ingenieure, Beraten + Planen, Ingenieurgesellschaft für Verkehrstechnik, Verkehrsinfrastruktur und Umwelt mbH, aus Stuttgart vom 09.07.2019)
  • Auswirkungen auf lokalklimatische Verhältnisse zum Bebauungsplan "Körnle Erweiterung" in Winnenden (Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG aus Karlsruhe vom Oktober 2019)
  • Solar und energetische Analyse zum Bebauungsplan "Körnle Erweiterung" in Winnenden (Solarbüro Dr.-Ing. Peter Goretzki, Büro für energieeffiziente Stadtplanung, Energiesimulation + Besonnungsgutachten, aus Stuttgart vom 21.06.2019 und 19.09.2019)
  • Stellungnahme des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom 25.01.2024 zu den Themen Naturschutz und Landschaftspflege, Grundwasserschutz, Bodenschutz und zu den landwirtschaftlichen Flächen.

Planunterlagen zum Download

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zur 21. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.

22. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans

22. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans

22. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen

Birkmannsweiler

22. FNP Änderung Hofkammerstraße vom 16.10.2023

Aktueller Verfahrensstand

Entwurfsfeststellung

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 06.06.2024 und der Gemeinderat Berglen hat am 04.06.2024 den Entwurf für die 22. Änderung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen festgestellt. Die Bekanntmachung der Entwurfsfeststellung der 22. FNP-Änderung wird für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden hiermit wiederholt.

Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.

Der Anlass für die Flächennutzungsplanänderung "Hofkammerstraße" ist die bestehende Nachfrage nach Bauflächen im Stadtgebiet Winnenden für soziales Wohnen.

Das Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen ist vollständig als Grünfläche (Bestand) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB dargestellt und soll zukünftig als Wohnbaufläche "Hofkammerstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt werden.

In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neuen Darstellung aufgenommen:

  • Wohnbaufläche "Hofkammerstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler (0,26 ha)

Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 16.10.2023 im Maßstab 1:5.000.

Für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden erfolgt die Offenlage des Änderungsentwurfs des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen durch eine digitale Einsichtnahme

vom 29.09.2025 bis 29.10.2025

Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.

Des Weiteren unter der Internetadresse https://www.leutenbach.de/rathaus/aktuelles/ausschreibungen-bekanntmachungen sowie beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, Rathausplatz 1, Bauamt,1. OG, Zimmer 1.03, während den folgenden Dienststunden: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr; Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

und unter der Internetadresse https://www.schwaikheim.de/aktuelles/Amtliche-Bekanntmachungen sowie beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr; Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen vor und werden mit ausgelegt:

  • Übersichtsbegehung Habitatpotenzialanalyse zum Bebauungsplan "Hofkammerstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler, Katrin Jatho, Dipl.-Geographin, Stuttgart, 23.06 2017
  • Habitatpotenzialanalyse und Einschätzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG, Bebauungsplan „Hofkammerstraße“, Landschaftsplanung Menges, Schorndorf
  • Bebauungsplan "Hofkammerstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler, "Schallimmissionsuntersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, W&W Bauphysik, Dipl. Ing. Gerhard Wertenauer, Leutenbach, 06.06.2019
  • Bebauungsplan "Hofkammerstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler Schallimmis-sionsuntersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens messtechnische Ermittlung der Ausgangsdaten für Geräuschemissionen durch Lkw-Autotransporter bei der Pkw-Anlieferung, W&W Bauphysik, Dipl. Ing. Gerhard Wertenauer, Leutenbach, 04.03.2019
  • Bebauungsplan "Hofkammerstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler, Auswirkungen auf lokalklimatische Verhältnisse, Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG, T. Nagel, Dipl. Geograph, Karlsruhe, September 2017
  • Geotechnischer Bericht Wohnbaugebiet "Hofkammerstraße", Büro für Baugeolo-gie, Axel Ruch, Dipl.-Geologe, Berglen, 19.05.2017
  • BV "Kostengünstiges Bauen - Silcherstrasse in 71364 Winnenden-Birkmannsweiler", Grundwasserbeprobungen im Bereich der Grundwassermessstel-len GM1 und GM2, Harald Voigtmann, Dipl.-Geologe Beratender Ingenieur, Winnenden, 23.12.1999
  • BV "Reihenhausprogramm" an der Silcherstraße, in Winnenden-Birkmannsweiler, Harald Voigtmann, Dipl.-Geologe Beratender Ingenieur, Winnenden, 02.12.1996
  • Bebauungsplan “Hofkammerstraße“ – Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Stadt Winnenden, Stadtentwicklungsamt, 28.05.2019
  • Begründung und Erläuterung zum Bebauungsplan "Reihenhausprogramm Silcherstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler, Planbereich: 41.16, Stadt Winnenden, Stadtentwicklungsamt 15.01.1999
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit Nr. 1 vom 02.02.2024 zu den Themen FFH-Mähwiesen und Ausgleichsmaßnahmen sowie zum kliamneutralen Bauen
  • Stellungnahme Öffentlichkeit Nr. 2 vom 02.02.2024 zu den Themen Hochwasser, Lärm, Baugrund, Grundwasser und Kaltluftströmungen
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 24.01.2024 zu den Themen Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege und Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen.
  • Stellungnahme des Landratsamt Rems-Murr-Kreis vom 25.01.2024 zu den Themen Naturschutz und Landschaftspflegem Immissionsschutz, Grundwasserschutz, Bodenschutz, Altlasten und Schadensfälle, Gewässerbewirtschaftung, Hochwasserschutz und Wasserbau sowie zu der Wasserschutzzone.

Planunterlagen zum Download

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zur 22. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.

24. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans

24. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans

24. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen

Bürg

24. FNP Änderung "Öschelbronner Straße II" vom 16.10.2023

Aktueller Verfahrensstand

Entwurfsfeststellung

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 06.06.2024 und der Gemeinderat Berglen am 04.06.2024 den Entwurf für die 24. Änderung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen festgestellt. Die Bekanntmachung der Entwurfsfeststellung der 24. FNP-Änderung wird für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden hiermit wiederholt.

Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.

Das Gebiet "Öschelbronner Straße II" in Bürg stellt eine städtebaulich sinnvolle Ortsrandarrondierung dar, die bereits über einen vorhandenen Erschließungsansatz verfügt.Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein sollen, ist eine Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich notwendig, um die Planung und somit den Bebauungsplan zu realisieren.

In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung aufgenommen:

  • Wohnbaufläche "Öschelbronner Straße II" in Winnenden (0,41 ha)

Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 16.10.2023 im Maßstab 1:5.000.

Für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden erfolgt die Offenlage des Änderungsentwurfs des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen durch eine digitale Einsichtnahme

vom 29.09.2025 bis 29.10.2025  

Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.

Des Weiteren unter der Internetadresse https://www.leutenbach.de/rathaus/aktuelles/ausschreibungen-bekanntmachungen sowie beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, Rathausplatz 1, Bauamt,1. OG, Zimmer 1.03, während den folgenden Dienststunden: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr; Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

und unter der Internetadresse https://www.schwaikheim.de/aktuelles/Amtliche-Bekanntmachungen sowie beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr; Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen vor und werden mit ausgelegt:

  • Stellungnahme des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom 25.01.2024 zu den Themen Grundwasserschutz, Bodenschutz sowie landwirtschaftlichen Belangen

Planunterlagen zum Download

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zur 24. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon: (07195) 13-160.