Flächennutzungsplan (FNP)

Der Gemeindeverwaltungsverband Winnenden mit der Großen Kreisstadt Winnenden sowie den Gemeinden Leutenbach und Gemeinde Schwaikheim Winnenden stellt gemeinsam mit der Nachbargemeinde Berglen den FNP auf. Der FNP kann während des Planungshorizonts von 10 - 15 Jahren geändert werden und somit aktuellen Entwicklungen angepasst werden.

Die rechtswirksamen Änderungen des Flächennutzungsplans, in einzelnen Teilbereichen, sind zu jedermanns Einsicht beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 324 während den regelmäßigen Dienststunden bereitgestellt.

Symbolischer Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan des GVV
Symbolhafter Ausschnitt aus dem Kartenausschnitt des BürgerGIS
Ausschnitt aus dem BürgerGIS

Bebauungspläne im BürgerGIS

Die in Kraft getretenen bzw. rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Winnenden sind mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend in das BürgerGIS der Stadt Winnenden eingestellt. Die Auflistung der einzelnen Bebauungspläne ist freibleibend und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgebend sind die Bebauungspläne, die im Stadtentwicklungsamt im Rathaus der Stadt Winnenden eingesehen werden können.

Symbolhafter Ausschnitt der Veränderungssperren

Veränderungssperren

Die Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch dient dem Schutz der Planungshoheit der Gemeinden. Den Gemeinden soll hierdurch ein Instrument bereitgestellt werden, mit dem verhindert werden kann, dass laufende Planungen, die regelmäßig einen nicht unerheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen, faktisch zumindest teilweise gewissermaßen unterlaufen werden, indem im künftigen Plangebiet von einzelnen Grundstückseigentümern vollendete und den Planungsabsichten zuwider laufende Tatsachen geschaffen werden.

Die aktuell erlassenen Veränderungssperren können während den allgemeinen Sprechzeiten beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 324, eingesehen werden.