Windkraft am Hörnle

Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalsplans der Region Stuttgart zum Thema Windkraft wurden mit Beschluss der Regionalversammlung am 3. Dezember 2025 insgesamt 90 Vorranggebiete ausgewiesen. Eines der Vorranggebiete liegt auf den Gemarkungen Backnang und Winnenden und trägt in der Regionalplanung die Bezeichnung RM-18, landläufig auch als Hörnle bezeichnet.

Hier planen die Stadtwerke Winnenden und die Stadtwerke Backnang zusammen mit der Grundstückseigentümerin, der Hofkammer des Hauses Württemberg, und der Firma Uhl Windkraft, Ellwangen, gemeinsam drei Windkraftanlagen zu errichten. Den drei angrenzenden Gemeinden Allmersbach im Tal, Berglen und Leutenbach wurden Beteiligungsmöglichkeiten angeboten. Diese werden von Allmersbach im Tal und Leutenbach nach entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen auch wahrgenommen. Die Gemeinde Berglen will hingegen ein eigenes Windkraftprojekt auf ihrer Gemarkung umsetzen.

Wozu wurden von der Region Stuttgart Vorranggebiete ausgewiesen?

Über das Windenergieflächenbedarfsgesetz wurden die Bundesländer dazu verpflichtet, ausreichende Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitzustellen, um im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung sicherzustellen. In Baden-Württemberg müssen aufgrund des Landesklimaschutzgesetzes demnach 1,8 % der Landesfläche planerisch gesichert sein. 
Regionalplanung - Erneuerbare Energien
Die Regionalplanung soll hier die notwendigen Prioritäten setzen. Dementsprechend zählt es zu den gesetzlichen Pflichten des Verbands Region Stuttgart, auch Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien auszuweisen. In einer entsprechenden Teilfortschreibung des Regionalplans wurden Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt. Das gesetzlich vorgegebene Flächenziel von 1,8 Prozent für Windkraft wird mit dem beschlossenen Planentwurf erreicht.

Was sind Vorranggebiete?

Ausweisung von Flächen für Windenergienutzung
Vorranggebiete für Windenergie sind ausgewiesene Flächen, die für die Windenergienutzung bestimmt sind. In diesen Gebieten haben Windkraftanlagen Vorrang. Andere Nutzungen, die mit der Windenergienutzung nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen.

Räumliche Eingrenzung der Windenergienutzung
Würden durch die Regionalverwaltung keine Vorranggebiete, welche insgesamt 1,8 % der Fläche umfassen müssen, ausgewiesen, wäre die Errichtung von Windkraftanlagen auf allen Flächen im Außenbereich rechtlich möglich, soweit gesetzliche Anforderungen, wie Mindestabstände zur Wohnbebauung, eingehalten werden (sog. Super-Privilegierung). Die Ausweisung von Vorranggebieten dient damit der räumlichen Steuerung und Eingrenzung.

Was ist im Hörnle geplant?

Der Windpark sieht drei Windräder mit einer Gesamthöhe von jeweils 266,5 m vor. Eine einzelne Windkraftanlage nimmt dauerhaft einen halben Hektar Fläche in Beschlag, also nur einen geringen Anteil der insgesamt 29 Hektar großen Vorrangfläche.

Die für ein Windkraft-Projekt erforderlichen 12-monatigen Windmessungen sind seit längerem abgeschlossen. Die Stadtwerke Backnang und Winnenden, die Firma Uhl Windkraft Projektierung sowie die Hofkammer des Hauses Württemberg haben sich zu der Windpark Hörnle GmbH & Co. KG zusammengeschlossen. Bei einem reibungslosen Planungs- und Genehmigungsverfahren könnte eine Inbetriebnahme der Anlagen bereits 2027/2028 möglich werden.

Wie viel Strom kann durch die Anlagen voraussichtlich gewonnen werden?

Windrad hat eine Nennleistung von 6,8 Megawatt. Damit können voraussichtlich jährlich rd. 36.980.000 kWh Strom erzeugt werden. Das entspricht etwa dem Jahresbedarf an Strom von 11.000 bis 14.000 Haushalten.

Werden Anwohnerinnen und Anwohner die Windräder hören können?

Die gesetzlichen Vorschriften für den Abstand zwischen der Windkraftanlage und der Wohnbebauung werden eingehalten. Nachts dürfen 40 Dezibel in einem allgemeinen Wohngebiet nicht überschritten werden. Dieser Wert entspricht ungefähr dem Brummen eines Kühlschranks. Der gesetzlich empfohlene Mindestabstand zur Wohnbebauung liegt bei 700 m, die Region Stuttgart hat 800 Meter angesetzt. Das Vorhaben am Hörnle ist von der Wohnbebauung überall mehr als 800 Meter entfernt.
 

Werden naturschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt?

Ja, es wurden genaue Untersuchungen zum Natur- und Artenschutz durchgeführt. Bei den Planungen wurden Eingriffe in die Natur weitgehend vermieden und minimiert. Artenschutzrechtliche Belange, wie der Schutz von Amphibien in der Bauzeit oder Fledermausabschaltungen während der Sommermonate, in der Betriebszeit sind vorgesehen. Die Ausgleichsfläche muss noch durch Gutachter bewerten und mit den zuständigen Behörden erörtert werden. Dieser Prozess wird parallel zum Genehmigungsverfahren ablaufen.

Wie viel Waldfläche muss für die Anlagen entfernt werden?

Vom Bau der Windkraftanlage werden dauerhaft 0,5 % der gesamten Waldfläche am Hörnle betroffen sein. Zunächst werden auf sechs Hektar Fläche Bäume abgeholzt und nach dem Abschluss des Baus sollen 3 Hektar wieder mit Bäumen bepflanzt werden.

Weshalb beteiligen sich die Stadtwerke Winnenden an dem Projekt?

Da der Standort am Hörnle sich in den Untersuchungen und Langzeit-Windmessungen als wirtschaftlicher Standort herausgestellt hat, streben die Stadtwerke Winnenden gemeinsam mit den Stadtwerken Backnang und Uhl Windkraft sowie dem Grundstückseigentümer Hofkammer den Bau von Windkraftanlagen im Hörnle an. Durch dieses Vorgehen sind die Stadtwerke an den entstehenden Windrädern, welche andernfalls mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eben durch andere Investoren gebaut würden, beteiligt und können die Gestaltung des Projekts langfristig lenken. Ansonsten wäre Winnenden zum Zuschauen ohne eine eigene Beteiligung verpflichtet. An den Anteilen besteht bei allen Beteiligten großes Interesse, auch bei den direkt angrenzenden Gemeinden Allmersbach im Tal und Leutenbach. Daher ist es positiv, dass die Gemeinden Allmersbach im Tal und Leutenbach sich an dem Projekt als direkte Anrainerkommunen ebenfalls beteiligen werden. Entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse wurden dort bereits gefasst.