Windkraft am Hörnle
Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalsplans der Region Stuttgart zum Thema Windkraft wurden mit Beschluss der Regionalversammlung am 3. Dezember 2025 insgesamt 90 Vorranggebiete ausgewiesen. Eines der Vorranggebiete liegt auf den Gemarkungen Backnang und Winnenden und trägt in der Regionalplanung die Bezeichnung RM-18, landläufig auch als Hörnle bezeichnet.
Hier planen die Stadtwerke Winnenden und die Stadtwerke Backnang zusammen mit der Grundstückseigentümerin, der Hofkammer des Hauses Württemberg, und der Firma Uhl Windkraft, Ellwangen, gemeinsam drei Windkraftanlagen zu errichten. Den drei angrenzenden Gemeinden Allmersbach im Tal, Berglen und Leutenbach wurden Beteiligungsmöglichkeiten angeboten. Diese werden von Allmersbach im Tal und Leutenbach nach entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen auch wahrgenommen. Die Gemeinde Berglen will hingegen ein eigenes Windkraftprojekt auf ihrer Gemarkung umsetzen.
Aktueller Stand
Die Verzögerung bei der Teilfortschreibung des Regionalplans zur Ausweisung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen betrifft auch das noch laufende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für den geplanten Windpark Hörnle.
Aktuell läuft das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für den geplanten Windpark Hörnle beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis.
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat mitgeteilt, dass die Verzögerung bei der Teilfortschreibung des Regionalplans zur Ausweisung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen auch Auswirkungen auf das laufende Genehmigungsverfahren für den Windpark Hörnle hat. Das beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ruht derzeit.