Übersetzungsfunktion und Barrierefreiheit

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Die Erschließungsarbeiten in den Kreuzwiesen haben begonnen.
Meldung vom 18. Dezember 2025

Richtlinien über die Vergabe von kommunalen Bauplätzen der Stadt Winnenden im Baugebiet Kreuzwiesen

Die Stadt Winnenden beabsichtigt, im Frühjahr 2026 mit der Vermarktung der in ihrem Eigentum stehenden Bauplätze im Baugebiet „Kreuzwiesen“ im Stadtteil Birkmannsweiler zu beginnen. Hierbei handelt es sich um vier Bauplätze für Einfamilienhäuser sowie zwei Bauplätze für Doppelhaushälften. Bauinteressente haben nach Vermarktungsstart die Möglichkeit, sich im Zuge des anstehenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens für die Baugrundstücke im Baugebiet „Kreuzwiesen“ in Birkmannsweiler zu bewerben. Die Bauplätze werden ausschließlich an Privatpersonen zur Eigennutzung verkauft. Der Kaufpreis für die Bauplätze beträgt einheitlich 750,00 Euro pro m².
Der Plan zeigt den betroffenen Bereich zwischen der Haupt- und Rechbergstraße
Meldung vom 18. Dezember 2025

Inkrafttreten des Bebauungsplans "Rechbergstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) zu diesem Bebauungsplan

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 16.12.2025 die Satzung zur Aufstellung des Bebauungsplans "Rechbergstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler, Planbereich: 41.22, sowie über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.   Der Satzungsbeschluss wird gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.   Der Bebauungsplan bedarf keiner Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB durch das Regierungspräsidium Stuttgart, da er aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.   Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden-Birkmannsweiler.   Maßgebend sind der zeichnerische Teil des Bebauungsplans (Lageplan) im Maßstab 1 : 500 des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 21.10.2025 und der Textteil mit den planungsrechtlichen Festsetzungen vom 21.10.2025, gefertigt vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden.   Der Bebauungsplan und die Begründung können beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 324 während den regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Jede Person kann den Bebauungsplan und die Begründung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.   Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft.