Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Wärmeversorgung im Erschließungsbereich "Kreuzwiesen" in Winnenden-Birkmannsweiler
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Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Winnenden am 23. Juni 2026 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
(1) Die Satzung über die Wärmeversorgung im Erschließungsbereich "Kreuzwiesen" in Winnenden-Birkmannsweiler, in Kraft getreten durch öffentliche Bekanntmachung am 27. Oktober 2023, wird aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis zur vorstehenden Satzung nach§ 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Winnenden geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
A u s g e f e r t i g t:
Winnenden, den 24. Juni 2026
Hartmut Holzwarth
Oberbürgermeister

