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Schwarz-weiße Linienzeichnung eines Bauleitplan-Abgrenzungsplans mit markiertem Bereich an der Forchenwaldstraße in einem Wohngebiet
Meldung vom 02. Juli 2026

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Wohnanlage Forchenwaldstraße" in Winnenden und des Entwurfs einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) zu diesem Bebauungsplan

Erneute Entwurfsfeststellung Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 23.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplans "Wohnanlage Forchenwaldstraße" in Winnenden, Planbereich: 32.03 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan erneut festgestellt. Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden. Die Umgebungsbebauung ist gekennzeichnet durch die nordöstlich und östlich angrenzenden Einfamilienwohnhäuser und auch Mehrfamilienhäuser entlang der Forchenwaldstraße sowie die südwestlich angrenzenden Terrassenhäuser. In gemeinsamen Besprechungsterminen hatte das Stadtentwicklungsamt zusammen mit dem von dem Investor beauftragten Architekturbüro, einzelne Änderungspunkte bezüglich der Objektplanung Gebäude beraten und umgesetzt. Die beiden Gebäudeteile des geplanten Mehrfamilienhauses an der Forchenwaldstraße wurden gedreht um durch den dadurch möglichen Abstand zueinander eine Durchlässigkeit zu erreichen. Die Gebäudehöhe des geplanten Mehrfamilienhauses in zweiter Reihe wurde auf drei Geschosse reduziert. Entsprechend wurden die Entwürfe des Bebauungsplans "Wohnanlage Forchenwaldstraße" in Winnenden und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan geändert. Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 13.10.2025 zu entnehmen.