Auslegung der Genehmigungsunterlagen zur Einsicht: Temporäre Verschwenkung der An- und Abflugrichtungen des Hubschraubersonderlandeplatzes an der Rems-Murr-Klinik Winnenden

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Schriftzug "Amtliche Bekanntmachung"

Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Stuttgart wird bekanntgegeben:

Auslegung der Genehmigung zur Einsicht

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat gemäß § 6 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit § 49 Abs. 2 Nr. 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) die temporäre Verschwenkung der An- und Abflugrichtungen des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes an der Rems-Murr-Klinik Winnenden genehmigt.

Beschreibung des genehmigten Vorhabens

Die temporäre Verschwenkung ist aufgrund von Bauarbeiten auf dem Gelände des Zentrums für Psychiatrie (ZfP), Klinikum Schloss Winnenden, sowie aufgrund von Bauarbeiten südlich des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes notwendig. Für diese Neubaumaßnahmen müssen Kranarbeiten durchgeführt werden. Da die geplanten Kräne Hindernisse für die derzeitigen An- und Abflugflächen des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes für Rettungszwecke der Rems-Murr-Klinik Winnenden darstellen, müssen die An- und Abflugflächen aus luftsicherheitlichen Gründen für die Dauer der Baumaßnahmen (bis voraussichtlich Ende 2028) verschwenkt werden, um gefahrlosen Rettungsflugbetrieb weiterhin gewährleisten zu können. Die Verschwenkung der östlichen An- und Abflugfläche muss dabei aus Hindernisgründen in zwei Phasen eingeteilt werden. Die Verschwenkung der westlichen An- und Abflugfläche des Hubschrauberlandeplatzes bleibt hingegen über den gesamten Zeitraum gleich.

Auslegung der Genehmigung zur Einsicht

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können die Genehmigungsunterlagen (Genehmigungsbescheid, luftfahrttechnische Gutachten nebst Planunterlagen sowie die Lärmgutachten) - im Zeitraum vom 24. August bis einschließlich 07. September 2026 - auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter folgendem Link – unter dem Reiter Luftverkehr - eingesehen und heruntergeladen werden:
https://rps.baden-wuerttemberg.de/service/bekanntmachung/bekanntmachungen-detail/

Die Unterlagen können zeitgleich unter https://www.winnenden.de/luftverkehr aufgerufen werden.
Die Genehmigungsunterlagen können außerdem ebenfalls in der Zeit
vom 24. August bis einschließlich 7. September 2026
im Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während der Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr
eingesehen werden.

Mit dem Ende dieser Auslegungsfrist gilt die Genehmigung gegenüber denjenigen Betroffenen, über deren Einwendungen und Stellungnahmen nicht entschieden worden ist, als zugestellt.

Winnenden, den 19.08.2026

Hartmut Holzwarth
Oberbürgermeister

Topografische Karte mit farbiger Darstellung von Gelände, Straßen und Siedlungen, markiert mit Linien und Punkten zur Kennzeichnung von Hindernisbegrenzungsflächen, Anfluggrundlinien und Hindernissen im Bereich um Winnenden und Schwäbisch Hall
Phase 1: An- und Abflugfläche im Zeitraum vom 1. August 2026 bis voraussichtlich 31. Oktober 2026.
Topografische Karte von Winnenden und Umgebung mit eingezeichneten Linien für Hindernisbegrenzungsflächen, Anfluggrundlinien und Hindernissen wie Schornsteinen oder Kranstellungen
Phase 2: An- und Abflugfläche im Zeitraum vom 1. November 2026 bis voraussichtlich 31. Dezember 2028.