Allgemeine Information:
Die ausgelegten Unterlagen zu dem im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen sind im Internet abrufbar und können ergänzend während des in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Auslegungszeitraums, beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, während den Dienststunden, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, eingesehen werden. Das Rathaus ist feiertags geschlossen, eine Einsichtnahme an einem Feiertag ist daher nicht möglich.
Erneute öffentliche Auslegung über die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohnanlage Forchenwaldstraße" in Winnenden
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohnanlage Forchenwaldstraße" in Winnenden
Planbereich: 32.03
Erneute Entwurfsfeststellung
Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 23.06.2026 die Entwürfe des Bebauungsplans "Wohnanlage Forchenwaldstraße" in Winnenden, Planbereich: 32.03 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan erneut festgestellt.
Das Plangebiet liegt auf der Gemarkung Winnenden.
Die Umgebungsbebauung ist gekennzeichnet durch die nordöstlich und östlich angrenzenden Einfamilienwohnhäuser und auch Mehrfamilienhäuser entlang der Forchenwaldstraße sowie die südwestlich angrenzenden Terrassenhäuser.
In gemeinsamen Besprechungsterminen hatte das Stadtentwicklungsamt zusammen mit dem von dem Investor beauftragten Architekturbüro, einzelne Änderungspunkte bezüglich der Objektplanung Gebäude beraten und umgesetzt. Die beiden Gebäudeteile des geplanten Mehrfamilienhauses an der Forchenwaldstraße wurden gedreht um durch den dadurch möglichen Abstand zueinander eine Durchlässigkeit zu erreichen. Die Gebäudehöhe des geplanten Mehrfamilienhauses in zweiter Reihe wurde auf drei Geschosse reduziert. Entsprechend wurden die Entwürfe des Bebauungsplans "Wohnanlage Forchenwaldstraße" in Winnenden und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan geändert.
Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 13.10.2025 zu entnehmen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohnanlage Forchenwaldstraße" in Winnenden werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung in einem bestehenden Wohngebiet geschaffen sowie eine städtebaulich geordnete, maßvolle Entwicklung der örtlichen Situation sichergestellt.
Das Bebauungsplanverfahren "Wohnanlage Forchenwaldstraße" in Winnenden wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, da es sich bei diesem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgesehen werden und eine Umweltprüfung einschließlich der Ausarbeitung eines Umweltberichts ist nicht erforderlich.
Maßgebend sind der zeichnerische Teil, Maßstab im Original 1 : 500 vom 13.10.2025 / 22.05.2026 der BIT Stadt + Umwelt GmbH aus Heilbronn und der Textteil mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften der BIT Stadt + Umwelt GmbH aus Heilbronn vom 13.10.2025 / 26.05.2026.
Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften können mit der Begründung in der Zeit
vom 03.07.2026 bis 20.07.2026
unter der Internetadresse http://www.winnenden.de/bplan abgerufen werden. Ergänzend können die Unterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften sollen im beschleunigten Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Nachdem bereits in der Zeit vom 27.10.2025 bis 27.11.2026 eine öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften erfolgt ist, wurde für die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) bestimmt, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird.
Für den Bebauungsplan und für die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften wird der erneute Entwurfsfeststellungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Winnenden, den 24.06.2026
Hartmut Holzwarth
Oberbürgermeister
Öffentliche Auslegung über die Aufstellung des Bebauungsplans "Wiesenstraße" in Winnenden
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans "Wiesenstraße" in Winnenden
Planbereich: 01.03, 02.01, 02.02, 03.01 und 03.02
Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung
Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 01.10.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans "Wiesenstraße" in Winnenden, Planbereiche 01.03, 02.01, 02.02, 03.01 und 03.02 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen sowie den Entwurf dieses Bebauungsplans und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften festgestellt.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Wiesenstraße" in Winnenden und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan aus dem Jahr 2016 wird wegen dem verkleinerten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans eingestellt und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Wiesenstraße" in Winnenden, Planbereiche: 01.03, 02.01, 02.02, 03.01 und 03.02 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan eingeleitet.
Das Plangebiet liegt auf der Gemarkung Winnenden.
Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 31.08.2026 zu entnehmen.
Abgrenzungsplan zur Satzung des Bebauungsplans Wiesenstraße in Winnenden
Das Plangebiet umgrenzt die gemischt genutzten Flächen an der Wiesenstraße, die von der Kanalstraße im Westen bis über die Seegartenstraße hinaus an den östlichen Siedlungsrand der Stadt und damit der östlichen Grenze des Gebiets reichen. Hier grenzen Streuobstflächen mit zum Teil intensiver Kleingartennutzung an. Die südliche Begrenzung des Plangebiets entlang der Höfener Straße wird durch eine ältere Wohnbebauung gebildet, die sich um den direkten Innenstadtrandbereich legt. An der Südspitze grenzt das Gebiet an den Stadtfriedhof Winnenden. Im Norden wird das Gebiet durch den Buchenbach abgeschlossen.
Der Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens "Wiesenstraße" in Winnenden ist die in zwei Bauabschnitten geplante städtebauliche Entwicklung der zusammenhängenden Grundstücksfläche der Erich Schief GmbH & Co. KG südlich der Wiesenstraße, im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verlagerung des Gewerbebetriebs in das Gewerbegebiet "Schmiede III" nach Winnenden-Hertmannsweiler und ein geplanter Neubau eines Edeka-Marktes, am bestehenden Standort, in der Wiesenstraße 27 in Winnenden.Die Notwendigkeit, das Gewerbeflächenentwicklungskonzept für die Stadt Winnenden und das Gutachten zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Winnenden in den Bebauungsplänen der Stadt Winnenden zu implementieren sowie Veränderungen in der Einzelhandelslandschaft in Winnenden, die dieses Gebiet betreffen, machen die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für das o. g. Plangebiet erforderlich.
Das Bebauungsplanverfahren "Wiesenstraße" in Winnenden wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, da es sich bei diesem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgesehen werden und eine Umweltprüfung einschließlich der Ausarbeitung eines Umweltberichts ist nicht erforderlich.
Maßgebend sind der zeichnerische Teil, Maßstab im Original 1 : 500 vom 31.08.2026 und der Textteil mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften vom 31.08.2026 des Stadtentwicklungsamts Winnenden.
Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften können mit der Begründung in der Zeit
vom 08.10.2026 bis 09.11.2026
unter der Internetadresse http://www.winnenden.de/bplan abgerufen werden. Ergänzend können die Unterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 27.09.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans "Wiesenstraße" in Winnenden und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen. Da der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans inzwischen verkleinert wurde, soll das bisherige Bebauungsplanverfahren mit der ursprünglichen Abgrenzung eingestellt werden. Mit der öffentlichen Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2016 gegenstandslos.
Für den Bebauungsplan und für die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften werden der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der Entwurfsfeststellungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Winnenden, den 07.10.2026
Hartmut Holzwarth
Oberbürgermeister
Öffentliche Auslegung über die Aufstellung des Bebauungsplans "Am Sonnenhang II" in Winnenden-Birkmannsweiler
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans "Am Sonnenhang II" in Winnenden-Birkmannsweiler
Planbereich: 41.07, 41.08 und 41.11
Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung
Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 01.10.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans "Am Sonnenhang II" in Winnenden-Birkmannsweiler, Planbereich 41.07, 41.08 und 41.11 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen sowie den Entwurf dieses Bebauungsplans und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften festgestellt.
Das Plangebiet liegt auf der Gemarkung Birkmannsweiler.
Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 31.08.2026 zu entnehmen.
Abgrenzungsplan zur Satzung des Bebauungsplans Am Sonnenhang II in Winnenden-Birkmannsweiler
Der Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens "Am Sonnenhang II" in Winnenden-Birkmannsweiler ist der wachsende Neu-, und Umbaubedarf in dem am südöstlichen Ortsrand seit 1970 bestehenden Wohngebiet im westlichen Bereich der Straßen Straße Am Sonnenhang, der Schnarrenbergstraße und der Straße Salzbergweg.
Die Stadt Winnenden verfolgt mit einem kommunalen Flächenmanagement die Strategie mit Flächen und Boden effizient und wirtschaftlich umzugehen. Ziel dieser Strategie ist es den Flächenverbrauch zu reduzieren und verstärkt Bauflächenpotenziale im Innenbereich zu aktivieren. Durch eine Neustrukturierung der Bauleitplanung mit mehr Spielraum für Eigentümer kann die Grundstücksfläche vor allem auch innerhalb der Vorgartenflächen und der Bauverbotsflächen des rechtsgültigen Bebauungsplans "Unter den Weinbergen II" in Winnenden-Birkmannsweiler, in Kraft getreten durch öffentliche Bekanntmachung am 28. April 1966, entsprechend der aktuell vorhandenen bebauten Grundstücksflächen besser baulich genutzt werden.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Am Sonnenhang II" in Winnenden-Birkmannsweiler werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um eine städtebaulich geordnete, maßvolle Entwicklung der örtlichen Situation sicherzustellen.
Das Bebauungsplanverfahren "Am Sonnenhang II" in Winnenden-Birkmannsweiler wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, da es sich bei diesem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgesehen werden und eine Umweltprüfung einschließlich der Ausarbeitung eines Umweltberichts ist nicht erforderlich.
Maßgebend sind der zeichnerische Teil, Maßstab im Original 1 : 500 vom 31.08.2026 und der Textteil mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften vom 31.08.2026 des Stadtentwicklungsamts Winnenden.
Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften können mit der Begründung in der Zeit
vom 08.10.2026 bis 09.11.2026
unter der Internetadresse http://www.winnenden.de/bplan abgerufen werden. Ergänzend können die Unterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Für den Bebauungsplan und für die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften werden der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der Entwurfsfeststellungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Winnenden, den 07.10.2026
Hartmut Holzwarth
Oberbürgermeister
Öffentliche Auslegung über die Aufstellung des Bebauungsplans "Langes Gewand" in Winnenden, 1. Änderung
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans "Langes Gewand" in Winnenden, 1. Änderung
Planbereich: 04.02, 05.00, 06.01, 14.01, 14.02, 15.01, 15.02, 33.00 und 34.00
Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung
Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 01.10.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans "Langes Gewand" in Winnenden, 1. Änderung, Planbereiche: 04.02, 05.00, 06.01, 14.01, 14.02, 15.01, 15.02, 33.00 und 34.00, beschlossen sowie den Entwurf dieses Bebauungsplans festgestellt.
Das Plangebiet liegt auf der Gemarkung Winnenden.
Der Bereich für die 1. Änderung betrifft das Grundstück Daimlerstraße 1 und Daimlerstraße 3, Flst. Nr. 1868/1, in Winnenden. Die 1. Änderung hat nur den folgenden Satz, als Ergänzung für die zulässigen Nutzungen im SO3a und SO3b, zum Inhalt: „Zulässig sind in den Obergeschossen Gewerbebetriebe aller Art unter Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben, Bordellen, bordellartige Betriebe, Sexshops und Wettbüros, im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO.“
Der rechtsgültige Bebauungsplan "Langes Gewand" in Winnenden setzt in den sonstigen Sondergebieten SO3a und SO3b für das bestehende Bau- und Heimtextilgeschäft unter anderem das Hauptsortiment Gardinen und Zubehör sowie das Hauptsortiment Bodenbeläge, Teppiche, Tapeten fest. Im ersten Obergeschoss des Gebäudes Daimlerstraße 1-3 wurde eine Nutzungsänderung für eine Büronutzung beantragt. Ergänzend soll für die Art der baulichen Nutzung in den Obergeschossen die Nutzung Gewerbebetriebe aller Art unter Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben, Bordellen, bordellartige Betriebe, Sexshops und Wettbüros, im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO, festgesetzt werden.
Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 11.04.2016 zu entnehmen.
Abgrenzungsplan zur Satzung des Bebauungsplans "Langes Gewand" in Winnenden, 1. Änderung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Langes Gewand" in Winnenden, 1. Änderung, werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um für das Grundstück Daimlerstraße 1 und Daimlerstraße 3, Flst. Nr. 1868/1, in Winnenden ergänzend zur bestehenden Regelung der Art der baulichen Nutzung auch Gewerbebetriebe aller Art in den Obergeschossen zuzulassen. Insgesamt wird durch die Aufstellung des Bebauungsplans eine städtebaulich geordnete, maßvolle Entwicklung der örtlichen Situation sichergestellt.
Im gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen, wirksam seit 06.07.2006, ist das Plangebiet als gemischte Baufläche (Bestand) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO und als gewerbliche Baufläche (Bestand) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt. Darüber hinaus sind auch die Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge (Bestand) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB dargestellt.
Das Bebauungsplanverfahren "Langes Gewand" in Winnenden, 1. Änderung, wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, da es sich bei diesem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgesehen werden und eine Umweltprüfung einschließlich der Ausarbeitung eines Umweltberichts ist nicht erforderlich.
Maßgebend sind der zeichnerische Teil, Maßstab im Original 1 : 500, vom 19.02.2018 / 27.08.2018 / 05.11.2018 und der Textteil mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften vom 19.02.2018 / 27.08.2018 / 05.11.2018 des Stadtentwicklungsamts Winnenden des rechtsgültigen Bebauungsplans und ergänzend der Textteil für die 1. Änderung mit den planungsrechtlichen Festsetzungen vom 31.08.2026 vom Stadtentwicklungsamts Winnenden.
Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften können mit der Begründung in der Zeit
vom 08.10.2026 bis 09.11.2026
unter der Internetadresse http://www.winnenden.de/bplan abgerufen werden. Ergänzend können die Unterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der Entwurfsfeststellungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Winnenden, den 07.10.2026
Hartmut Holzwarth
Oberbürgermeister



