Anlaufstellen im Rathaus

Sozialer Dienst

Den Sozialen Dienst und die Soziale Anlaufstelle können von allen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Winnenden aufgesucht werden.
Der Soziale Dienst der Stadtverwaltung Winnenden bietet Ihnen folgende Beratungen und Hilfestellungen an:

Beratung und Hilfestellung

  • Beratung und Betreuung in unterschiedlichen Lebenslagen und Konfliktsituationen
    (z.B. Allgemeine Beratung in sozialen Angelegenheiten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch inklusive Betreuungsrecht, SGB II, SGB XII, SGB III, SGB V, SGB VIII, Bundeskindergeldgesetz und Ausländergesetz),
  • Beratung und Betreuung in persönlichen und familiären Konfliktsituationen
    (z.B. Ängste, Depression, Einsamkeit, gesundheitliche Probleme, Überforderung, Wohnungssuche, Räumung der Wohnung, Obdachlosigkeit, …),
  • Beratung bei psychischen oder Suchterkrankungen und/oder in schwierigen Lebenslagen
    (z.B. Zusammenarbeit mit Ärzt(inn)en, Therapeut(innen) und Psychiater(inn)en, mit Kliniken und anderen therapeutischen Einrichtungen, Trennung / Scheidung, häusliche Gewalt, Räumung der Wohnung, Obdachlosigkeit),
  • Angebote für schutzbedürftige Personen
    (Minderjährige Menschen, Menschen mit einer Behinderung, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Form psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, sowie die Weitervermittlung an Hilfsorganisationen),
  • Beratung von Senioren über Dienstleistungen der Altenhilfe
    (Pflegeheime, ambulante Dienste, Essen auf Rädern, Betreutes Wohnen, Kostenklärung, Hausnotruf, Pflegegrad)

Kontakt

Frau Buterus
Fax (0 71 95) 1 32 50
Gebäude Torstraße 10
Raum 2.OG, Zimmer 206
Frau Bahler
Fax (0 71 95) 1 32 50
Raum 2. OG, Zimmer 206
Wochentag Sprechzeiten
Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten

Zur Terminvereinbarung

Rentenangelegenheiten

Die Stelle für Rentenangelegenheiten kann von allen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Winnenden aufgesucht werden.

Beratung und Hilfestellung

  • Videochatberatung der deutschen Rentenversicherung
    • Die DRV Baden-Württemberg bietet im Rathaus Winnenden eine Beratung per Videochat an. Rentenanträge werde dabei nicht aufgenommen.
      Die Videoberatung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung und Anmeldung per Email möglich an video.beratung@winnenden.de.
      Die Termine für die Videoberatung werden im Amtsblatt der Stadt Winnenden unter Rubrik „Rat und Hilfe“ veröffentlicht.
  • Antragstellung der Altersrente
    • Regelaltersrente
    • Altersrente für langjährig Versicherte
    • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
    • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Antragstellung der Hinterbliebenenrente
    • Witwen-/Witwerrente
    • Waisenrente
    • Halbwaisenrente
    • Erziehungsrente (Besteht, wenn der geschiedene Ehepartner verstirbt und ein gemeinsames Kind erzogen wird)
  • Antragstellung der Erwerbsminderungsrente
    • Rente wegen Erwerbsminderung
    • Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung
  • Antragstellung einer Klärung rentenrechtlich relevanter Zeiten (Zum Beispiel Kindererziehungszeiten)
  • Antragstellung einer Rehabilitation (medizinisch und beruflich)
  • Antragstellung von Übergangsgeld der Deutschen Rentenversicherung
  • Antragstellung freiwilliger Beitragszahlungen
  • Einleitung zwischenstaatlicher Rentenverfahren

Kontakt

Frau Yavuz
Fax (0 71 95) 1 32 50
Raum 2. OG, Zimmer 201
Wochentag Sprechzeiten
Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten

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Wohngeldbehörde

Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum. Die Wohngeldbehörde Winnenden kann von allen Bürgerinnen und Bürger der Stadt aufgesucht werden. Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss und Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Eigenheimen als Lastenzuschuss erhalten, wenn sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um ihren Wohnraum zu bezahlen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums:

Mehr Informationen

Voraussetzungen

  • Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
    • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Personen
    • der Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts
    • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
  • Es gelten Höchstgrenzen für das Einkommen und die zuschussfähige Miete beziehungsweise Belastung für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.
  • Monatliche Einkommensgrenze nach Mietstufen.
    Die Stadt Winnenden befindet sich in der Mietstufe 5:
    https://www.wohngeld.org/einkommen/#Monatliche_Einkommensgrenzen_nach_Mietstufen

Benötigte Unterlagen

Benötigte Unterlagen

  • Mietvertrag (bei Mietzuschuss)
  • Nachweis über die Miete oder Belastung
  • Nachweise über das Gesamteinkommen des Haushaltes
    • z.B. Arbeitseinkommen, Unterhalt, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kapitalerträge aller Art, (Aufzählung nicht abschließend)

Fristen

  • Wohngeld können Sie frühestens ab dem Monat erhalten, in dem Ihr Antrag eingeht.
  • Wohngeld erhalten Sie in der Regel für zwölf Monate. Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein. Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen. Einen Antrag auf Weiterleistung sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes stellen.

Wohngeldantrag stellen

Wohngeldantrag stellen

  • Für Beratungsgespräche sowie die Ausgabe und Annahme von Anträgen ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
  • Termine bei der Anlaufstelle Wohngeld vereinbaren:

Kontakt

E-Mail: wohngeld@winnenden.de
Telefonnummer: 07195 / 13 - 323


Wochentag Sprechzeiten
Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten

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