Gebühren und Zahlung

Für die Betreuung in unseren Kindertageseinrichtungen wird eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr wird durch die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (PDF | 362 KB) geregelt. Für die Bezahlung der anfallenden Gebühren kann ein SEPA-Lastschriftverfahren eingerichtet werden. Verwenden Sie für die Einrichtung bitte das hier verlinkte Formular (PDF | 1,4 MB).

Datenschutz und Benutzungsordnung

Die Benutzungsordnung (PDF | 100 KB) legt wichtige Regeln für das gemeinsame Miteinander von Kindertageseinrichtung und Eltern fest. Für die Anmeldung Ihres Kindes ist es notwendig, dass Sie unsere Hinweise hinsichtlich Datenschutz (PDF | 88 KB) zur Kenntnis nehmen.

Finanzielle Hilfen

Übernahme von Betreuungskosten durch das Kreisjugendamt

Zuschüsse zu Gebühren für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen sind möglich, wenn Ihr Kind eine Kinderkrippe, Regelkindergartengruppe, eine Kindergartengruppe mit verlängerten Öffnungszeiten oder eine Ganztagskindergartengruppe besucht. Die Kosten für die anfallenden Gebühren können abhängig von Ihrem
Einkommen ganz oder teilweise vom Kreisjugendamt übernommen werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind und die Kinderbetreuung erforderlich  ist (z.B. aufgrund der Erwerbsfähigkeit / Schulbesuchs der Eltern/des Elternteils).

Mehr Informationen