Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Winnenden ist bemüht, ihre Webseiten und mobile Anwendung (App) in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage der Stadt Winnenden, die Homepage des Vereins „Attraktives Winnenden“, der Homepage der Konzerttage Winnenden und die City-App Winnenden.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite und mobile Anwendung (App) sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit§ 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Erstellen eines Videos in Gebärdensprache
- Unverhältnismäßige Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG
- Einige Formulare und PDF-Dateien sind teilweise nicht barrierefrei nutzbar.
Anfordern von barrierefreien Inhalten
Wenn Sie nicht zugängliche Inhalte, z.B. PDF‐Dateien vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, dann nehmen Sie bitte per E‐Mail Kontakt mit der Koordinatorin für digitale Barrierefreiheit auf und teilen Sie den Titel der Veröffentlichung mit.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.11.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.09.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Rückmeldungen bezüglich etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte können über das Feedbackformular auf der Startseite der städtischen Homepage unter www.winnenden.de abgegeben werden.
Kontakt: Franziska Götz
Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: franziska.goetz@winnenden.de
Tel: 07195 13103
5. Schlichtungsstelle
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.