Straßenrechtliche Einziehung von Teilflächen des Flurstücks 470 (Fußweg, östliches Zipfelbachufer) in Winnenden
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Die Stadt Winnenden gibt die Einziehung der im Lageplan rot markierten Teilflächen des Flurstücks 470 (Feldweg, östliches Zipfelbachufer) in Winnenden gemäß § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg bekannt.
Bei den einzuziehenden Flächen handelt es sich um öffentliche Straßenflächen im Sinne von § 2 Abs. 2 Straßengesetz für Baden-Württemberg.
Es wird festgestellt, dass die Flächen für den öffentlichen Verkehr entbehrlich sind. Die Zugänglichkeit und Zufahrt zu angrenzenden Grundstücken wird durch die Einziehung nicht beeinträchtigt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Einziehung kann innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung Widerspruch bei der Stadt Winnenden, Amt für öffentliche Ordnung Torstraße 10, 71364 Winnenden erhoben werden.


