Straßenrechtliche Einziehung von Teilflächen des Flurstücks 470 (Fußweg, östliches Zipfelbachufer) in Winnenden

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Schriftzug "Amtliche Bekanntmachung"

Die Stadt Winnenden gibt die Einziehung der im Lageplan rot markierten Teilflächen des Flurstücks 470 (Feldweg, östliches Zipfelbachufer) in Winnenden gemäß § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg bekannt.

Bei den einzuziehenden Flächen handelt es sich um öffentliche Straßenflächen im Sinne von § 2 Abs. 2 Straßengesetz für Baden-Württemberg.

Es wird festgestellt, dass die Flächen für den öffentlichen Verkehr entbehrlich sind. Die Zugänglichkeit und Zufahrt zu angrenzenden Grundstücken wird durch die Einziehung nicht beeinträchtigt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Einziehung kann innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung Widerspruch bei der Stadt Winnenden, Amt für öffentliche Ordnung Torstraße 10, 71364 Winnenden erhoben werden.

Kartenausschnitt mit Gebäuden und Flächenangaben in Quadratmetern an Straßenabschnitten