Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans "Grundschule Hungerberg" in Winnenden und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) zu diesem Bebauungsplan sowie öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften

Planbereich: 22.01

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Schriftzug "Amtliche Bekanntmachung"

Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 21.07.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans "Grundschule Hungerberg" in Winnenden, Planbereich 22.01 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen sowie den Entwurf dieses Bebauungsplans und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften festgestellt.

Das Plangebiet liegt auf der Gemarkung Winnenden.

Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 25.05.2026 zu entnehmen.

Schwarz-weiße Lageplanzeichnung mit markiertem Gebiet entlang der Hungerbergstraße und umliegenden Straßen und Gebäuden
Abgrenzungsplan zur Satzung des Bebauungsplans "Grundschule Hungerberg" in Winnenden. Quelle: Stadt Winnenden

Der Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens "Grundschule Hungerberg" in Winnenden ist die bestehende Nachfrage nach Schulkinderbetreuungsräumen im Stadtgebiet Winnenden. Das Plangebiet befindet sich in der Kernstadt von Winnenden in einer Randlage nördlich der Innenstadt.
Der bestehende Bebauungsplan „Wohnquartier Hungerberg Abschnitt B - Adelsbach“ in Winnenden sieht schon die Erweiterung der Schulanlage entlang der Hungerbergstraße vor. Da die genehmigte Entwurfsplanung die aktuellen Baufenster jedoch zu stark überschreitet, wäre das Bauvorhaben nicht mehr genehmigungsfähig. Aus städtebaulicher Sicht ist der Standort an der Hungerbergstraße in Winnenden für die Errichtung einer Erweiterungsgebäude in der Größe geeignet.

In Winnenden sind durch die steigenden Kinderzahlen im Zeitraum bis 2026 und voraussichtlich darüber hinaus zusätzliche Angebote für die Schuleinrichtung erforderlich. Durch Nachverdichtungen im Bestand, neue Wohngebiete und die Unterbringung von kinderreichen Familien in der benachbarten Wohnanlage Adelsbach werden steigende Kinderzahlen erwartet. Aufgrund der aktuellen Bevölkerungsstruktur in Winnenden ist in den kommenden Jahren ein Generationswechsel nicht auszuschließen, der dazu führen kann, dass junge Familien in freiwerdende Häuser bzw. Wohnungen einziehen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Grundschule Hungerberg" in Winnenden werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Entwurf für Neubau von Schulkinderbetreuungsräumen mit Kleinturnhalle und Mensa in einer maßvollen Entwicklung der örtlichen Situation sicherzustellen.

Das Bebauungsplanverfahren "Grundschule Hungerberg" in Winnenden wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt, da es sich bei diesem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behördenbeteiligung abgesehen werden und eine Umweltprüfung einschließlich der Ausarbeitung eines Umweltberichts ist nicht erforderlich.

Im gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen, wirksam seit 06.07.2006, ist das Plan-gebiet, als Flächen für Gemeindebedarf (Bestand), mit Zweckbestimmung Schule, gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und als öffentliche Grünflächen mit Zweckbestimmung Bolzplatz gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB dargestellt. Somit ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Maßgebend sind der zeichnerische Teil, Maßstab im Original 1 : 500 vom 25.05.2026 und der Textteil mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften vom 10.06.2026 des Stadtentwicklungsamts Winnenden.

Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften können mit der Begründung in der Zeit
vom 31.07.2026 bis 01.09.2026
unter der Internetadresse http://www.winnenden.de/bplan abgerufen werden. Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364
Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Für den Bebauungsplan und für die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften werden der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der Entwurfsfeststellungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Winnenden, den 29.07.2026

Hartmut Holzwarth
Oberbürgermeister