Meldung vom 02. März 2023
Rahmenvereinbarung zum Maßregelvollzug im ZfP Winnenden beschlossen
Den vom Land geplanten Maßregelvollzug am ZfP Klinikum Schloß Winnenden hat der Gemeinderat in einer fast zu ruhigen Sitzung abschließend diskutiert und anschließend mehrheitlich einen zustimmenden Beschluss zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit dem Land und dem ZfP gefasst. Seit eineinhalb Jahren haben die Tageszeitungen ausführlich über das Vorhaben des ZfP Winnenden und des Sozialministeriums berichtet, ebenso der Blickpunkt und die Homepage der Stadt. Drei sehr unterschiedliche Bürgerdialoge und rund ein halbes Dutzend zum Teil längerer und intensiver Gemeinderatssitzungen waren dem Beschluss des Gemeinderats vorausgegangen. Auch der baden-württembergische Sozialminister Manne Lucha war zweimal in Winnenden. Einmal zu einem persönlichen Gespräch mit dem Gemeinderat im Dezember. Dann im Januar zum insgesamt dritten Bürgerdialog in der Hermann-Schwab-Halle. Dabei machte er deutlich, dass das Land Baden-Württemberg die geplanten 75 Plätze nach § 64 StGB für die Suchttherapie dringend benötigt und diese, mit oder ohne Rahmenvereinbarung mit der Stadt, auf jeden Fall bauen wird. Weiter, dass das Land dieses Neubauvorhaben, nach der mehrfachen Änderung der Standortvorschläge auf Druck von Anwohnern und der Stadtverwaltung, nun im Stammgelände, im südwestlichen Teil des Schlossparks am Standort des heutigen Hauses C (Suchttherapie) plant. Bereits im Juli 2022 hatte der Gemeinderat Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth damit beauftragt, eine Rahmenvereinbarung zu verhandeln, in der bestimmte Vorstellungen der Stadt Winnenden mit dem Land und dem ZfP geregelt werden, darunter auch der Standort. Nach längeren Verhandlungen und insgesamt vier (nacheinander je zwei) öffentlich diskutierten Standortvarianten lag der Entwurf der Vereinbarung Mitte Januar 2023 vor. Doch auch im Gemeinderat gab es zum Ende hin dann noch ein zähes Ringen mit dem Sozialministerium über einzelne Bestimmungen der Rahmenvereinbarung und deren genauem Wortlaut. Noch in der Gemeinderatssitzung am 31. Januar wünschten sich die Gemeinderäte eine ganze Handvoll Änderungen an einzelnen Formulierungen der Mitte Januar vorgelegten Fassung. Die Änderungswünsche wurden dem Sozialministerium umgehend nach der Sitzung am 1. Februar übermittelt. Von dort kam nach wenigen Tagen die Antwort, dass ein Teil der Änderungswünsche übernommen wird, ein anderer Teil aber nicht übernommen werden kann. Beispielsweise war ein Wunsch des Gemeinderats, dass Bürgerinitiativen am geplanten Runden Tisch teilnehmen können - das wurde vom Land zugestimmt. Dagegen konnte die Formulierung, dass im Fall des Falles die Unterstützung durch Polizeikräfte „garantiert“ angepasst wird, nur in der Formulierung als „Erwartung“ an das Land durchgesetzt werden. Hingegen war die Erhaltung des Polizeireviers Winnenden der Stadt, für mindestens solange ein Maßregelvollzug eingerichtet ist, von Anfang an unstrittig zugesagt worden. Während also in der Sitzung am 31. Januar noch der Wortlaut der Vereinbarung mit dem Gremium im Einzelnen durchgearbeitet wurde, woraus die Änderungswünsche des Gemeinderats resultierten, wurden jetzt die Ergebnisse der Verhandlungsrunde im Februar nun summarisch im Gremium zur Kenntnis genommen. Eine Diskussion kam daher nur noch dazu in Gang, ob es aus Sicht der Stadt Winnenden richtig ist, einer Rahmenvereinbarung letztlich zuzustimmen oder nicht. Dabei war ein zentrales Argument vieler ihre Zustimmung ankündigenden Stadträtinnen und Stadträte, dass das Land den Maßregelvollzug am ZfP Winnenden auch ohne eine Vereinbarung einrichten kann und wird und daher der Abschluss einer Vereinbarung, die die Größe und Art der Einrichtung regelt und die Mitwirkungsrechte der Stadt sicherstellt, aus städtischer Sicht von Vorteil, ja ein Gebot der Vernunft ist. Einzelne Mitglieder des Gremiums betonten, dass ihre Zustimmung zur Vereinbarung keine Zustimmung sei, ob ein Maßregelvollzug kommen solle, dies sei ohnehin nicht in städtischer Entscheidungsbefugnis. Andere meinten, dass sie zwar den Maßregelvollzug nicht grundsätzlich ablehnten. Aber mit dem jetzt vorgesehen Standort Haus C im Schlosspark zwar ein Standort mit ausreichendem Anwohner-Abstand gefunden wurde, sie aber einen Standort außerhalb der Stadt favorisieren würden. Hierzu hatte das ZfP und das Land in einer Vorberatung mit dem Verwaltungsausschuss jedoch bereits eine klare Absage erteilt. Die Nachtteile eines solchen separaten Standorts wurden von der Klinikleitung detailliert aufgelistet und insgesamt für den Betrieb des ZfP als zu groß beschrieben, hieraus resultiere auch die notwendige Einbindung in das Stammgelände.