Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022
Hinweis zu den Bodenrichtwerten für die neue Grundsteuer
Für die Steuererklärung zur neuen Grundsteuer beim Finanzamt benötigen Sie die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022, aber auch weitere Daten wie zum Beispiel die Flurstücksnummer, die Größe des Flurstücks oder die Ertragsmesszahl bei land- und fortwirtschaftlichen Flurstücken.
Die für die Steuererklärung relevanten Bodenrichtwerte können seit Juli 2022 über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg abgerufen werden.
Wir bitten, von Anfragen zur neuen Grundsteuer beim Gutachterausschuss abzusehen.
Auf der folgenden Seite erhalten Sie weitere
Informationen zur Grundsteuerreform.
Bodenrichtwerte (§ 196 Abs. 1 BauGB) sind aus Kaufpreisen abgeleitete, durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone) mit im Wesentlichen gleichartigen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Die Bodenrichtwerte werden in Euro pro Quadratmeter (€ / m²) angegeben. Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone und die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründen keine Ansprüche, sie haben keine bindende Wirkung. Verkehrswerte können im Einzelfall nur durch Gutachten ermittelt werden.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Winnenden und der Gemeinden Berglen, Leutenbach und Schwaikheim hat am 07.06.2022 neue Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte des gemeinsamen Gutachterausschusses zu den Stichtagen 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2020 können über das Portal BORIS-BW abgerufen werden. Hier kann nach Flurstück, Adresse oder Ort gesucht werden.
BORIS-BW dient als Veröffentlichungsportal für Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg.
Hier gelangen Sie direkt zu BORIS-BW.
Die Bodenrichtwerte werden auch in Bodenrichtwertkarten und Bodenrichtwerttabellen, untergliedert nach Gemeinden, Stadtteilen und Ortsteilen, veröffentlicht. In den Karten sind weitere Informationen und Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten enthalten.
Die Bodenrichtwertkarten der Stadt Winnenden
Die Bodenrichtwertkarten der Gemeinde Berglen
Die Bodenrichtwertkarten der Gemeinde Leutenbach
Die Bodenrichtwertkarte der Gemeinde Schwaikheim
Allgemeine Sprechzeiten der Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss
Die Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss erreichen Sie per E-Mail unter gutachterausschuss@winnenden.de und telefonisch zu den folgenden Sprechzeiten.
Zuständige Ansprechpersonen
Bei Fragen zu den Bodenrichtwertkarten wenden Sie sich bitte an die auf der rechten Seite aufgelisteten Ansprechpersonen.