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Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit versteht sich als professionelles, sozialpädagogisches Angebot, das durch verbindlich vereinbarte und gleichberechtigte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule dauerhaft im Schulalltag verankert ist. Sie arbeitet auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). Die Angebote und Methoden der Jugendhilfe werden somit integrativer Bestandteil der Schule.

Das Angebot der Schulsozialarbeit richtet sich also an Schülerinnen, Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und Schulleitungen. Bei Bedarf wird das weitere familiäre und soziale Umfeld mit einbezogen.

Schulsozialarbeit erzielt nachhaltige und positive Wirkungen durch die Nähe zur Schule als Lebenswelt und durch die professionelle Kooperation mit Schulleitungen, Lehrkräften und anderen Diensten in der Schule.

Sozialpädagogische Fachkräfte haben die Aufgabe vor Ort ein eigenständiges, auf die jeweiligen Bedingungen und Bedarfe abgestimmtes Konzept für die Schulsozialarbeit zu entwickeln. Dieses gestaltet  sich abhängig von den Gegebenheiten der Schule, wie z.B. der Schulform, dem Einzugsgebiet, der Größe und der Ausstattung der Schule und nicht zuletzt vom Personalschlüssel der sozialpädagogischen Fachkräfte.

Kernaufgaben der Schulsozialarbeit:

Die Schulsozialarbeit hat sowohl einen präventiven als auch intervenierenden Auftrag im Sinne einer lebensweltorientierten Jugendhilfe.

  • Beratung und Einzelfallhilfe in individuellen Problemlagen
  • Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen
  • Innerschulische und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit
  • Schutz bei Kindeswohlgefährdung
  • Offene Angebote für Schülerinnen und Schüler