Startseite > Verwaltung & Politik > Stadtverwaltung > Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Winnenden am 27. September 2022 die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (461,7 KB) beschlossen.

Meldung vom 17. Mai 2023

E I N L A D U N G zur Sitzung des GEMEINDERATES

T A G E S O R D N U N G :    1  Unternehmensbefragung Winnenden - Vorstellung der Ergebnisse      2  Weiterentwicklung Schulsozialarbeit      3  Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028      4  Kanalsanierung in geschlossener Bauweise 2023 und 2024 mit Verlängerungsoption für 2025 - Vergabe Jahresbauarbeiten Kanalsanierung      5  Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse      6  Kleinere Verwaltungsgeschäfte und Anfragen      
Meldung vom 16. Mai 2023

E I N L A D U N G zur Sitzung des GEMEINDERATES

T A G E S O R D N U N G :    1  Unternehmensbefragung Winnenden - Vorstellung der Ergebnisse      2  Weiterentwicklung Schulsozialarbeit      3  Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028      4  Kanalsanierung in geschlossener Bauweise 2023 und 2024 mit Verlängerungsoption für 2025 - Vergabe Jahresbauarbeiten Kanalsanierung      5  Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse      6  Kleinere Verwaltungsgeschäfte und Anfragen      
Meldung vom 20. April 2023

E I N L A D U N G zur Sitzung des GEMEINDERATES

  T A G E S O R D N U N G :    1  Bürgerfragestunde      2  Personalangelegenheit, Stadtkämmerei, Sachgebiet Stadtkasse, Wahl der Leitung der Stadtkasse      3  Bericht aus dem Stadtarchiv      4  Bericht des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Winnenden und Budget Freiwillige Feuerwehr Winnenden, Bericht und Abrechnung 2022      5  Neuordnung der Schulbudgets ab 2024      6  Bildung von Ermächtigungsüberträgen im Haushaltsjahr 2022      7  Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für die Jahre 2018-2023      8  Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse      9  Kleinere Verwaltungsgeschäfte und Anfragen    
Meldung vom 09. März 2023

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Stadtbau Winnenden“ für das Wirtschaftsjahr 2023

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Winnenden geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn
Meldung vom 09. März 2023

Eintragung einer "kleineren geographischen Einheit" in die Weinbergsrolle gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 Weingesetz i. V. m. § 15 Weinrechts-DVO BW, Gemarkung Winnenden

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat auf Antrag gemäß § 15 Abs. 2 Weinrechts-DVO BW mit Bescheid vom 27.02.2023 für die Grundstücke Flst.-Nr. 1557/001, 1559, 1565, 1572, 1574, 1579, 1580, 1581, 1582, 1583, 1534/002, 1535/001, 1535/002, 1538/002, 1539/002, 1545/002, 1546/001, 1547/002, 1548/001, 1578, 1536/002, 1569, 1541/001, 1561, 1562 auf der Gemarkung Winnenden die Bezeichnung
Meldung vom 16. Februar 2023

Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Plans "Schmiede III" zur Vorwegnahme der Entscheidung nach § 72 BauGB

Der Plan zur Vorwegnahme der Entscheidung für das Umlegungsgebiet “Schmiede III“ , bestehend aus dem Verzeichnis zur Vorwegnahme der Entscheidung und der Karte zur Vorwegnahme der Entscheidung, der durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 10.11.2022 (131 KB ) aufgestellt wurde, ist am 14.02.2023 für folgende Flurstücke der Gemarkung Hertmannsweiler
Meldung vom 09. Februar 2023

Flurbereinigung Backnang (B14) - Feststellungsbeschluss vom 26.01.2023

gniDas Landratsamt Rems-Murr-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- stellt die Ergebnisse der Wertermittlung der in das Flurbereinigungsverfahren Backnang (B14) eingebrachten Grundstücke mit dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Inhalt fest.   Diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das ganze Flurbereinigungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend.   Die Nachweise über die festgestellten Wertermittlungsergebnisse liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 10.02.2023 bis 10.03.2023 in der Stadtkämmerei, Eingang A, 2. Stock, Zimmer 220, Im Biegel 13, 71522 Backnang während der üblichen Dienststunden aus.   Zusätzlich kann der Beschluss mit dazugehörenden Karten und Wertrahmen auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3291) eingesehen werden.   Der Feststellungsbeschluss (127,8 KB ) beruht auf § 32 Flurbereinigungsgesetz i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).   Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung sind bereits zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt und diesen in einem Termin erläutert worden. Die seinerzeit ausgelegten Ergebnisse der Wertermittlung wurden auf Grund der vorgebrachten Einwendungen überprüft und, soweit erforderlich, in dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Umfang geändert.
Meldung vom 02. Februar 2023

Änderungen der Bodenrichtwertkarte zum 01.01.2022 für Berglen, Leutenbach, Schwaikheim und Winnenden

Die vom Gemeinsamen Gutachterausschuss Berglen, Leutenbach, Schwaikheim, Winnenden beschlossenen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 stehen seit dem 04.07.2022 kostenfrei zum Abruf über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) und über die Internetseite der Stadt Winnenden bereit.   An folgenden Bodenrichtwertzonen werden aufgrund weiterer Beschlüsse des Gutachterausschusses Anpassungen vorgenommen: (Im nachfolgenden Text werden folgende Abkürzungen gewählt: Bodenrichtwertzone (RWZ), Bodenrichtwert (BRW), Flurstück (Flst.))