Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans "Ziegeleistraße" in Winnenden und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) zu diesem Bebauungsplan sowie öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften
Planbereich: 20.00
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Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 25.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans "Ziegeleistraße" in Winnenden, Planbereich 20.00 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen sowie den Entwurf dieses Bebauungsplans und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften festgestellt. Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften liegt an der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Leutenbach auf der nordwestlichen Seite der Bahnlinie Waiblingen – Schwäbisch Hall-Hessental.Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 26.02.2025 zu entnehmen.

Abgrenzungsplan zur Satzung des Bebauungsplans "Ziegeleistraße" in Winnenden Der Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens "Ziegeleistraße" in Winnenden ist die geplante Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Ziegeleistraße 17, Flst. Nr. 2802/12. Der räumliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan ist im Norden durch die Gemarkungsgrenze der Gemeinde Leutenbach, im Osten durch die Bahnlinie Waiblingen – Schwäbisch Hall-Hessental, im Süden durch das Grundstück Irene-Kärcher-Straße 1 und 3 mit dem Alfred Kärcher Auditorium und dem Kärcher Experience Center sowie durch das Grundstück Ziegeleistraße 23 mit der DITIB Kocatepe Moschee Winnenden und im Westen mit dem privaten Grundstück, Flst. Nr. 2802/19, angrenzend an die Ziegeleistraße, begrenzt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Ziegeleistraße" in Winnenden werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um für vier gewerbliche Baugrundstücke an der Ziegeleistraße die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche entsprechend der gewünschten städtebaulichen Entwicklung festzulegen. Maßgebend sind der zeichnerische Teil, Maßstab im Original 1 : 500 vom 26.02.2025 und der Textteil mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften vom 26.02.2025 des Stadtentwicklungsamts Winnenden. Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften sind mit der Begründung
vom 07.04.2025 bis 07.05.2025 unter der Internetadresse http://www.winnenden.de/bplan abzurufen. Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Für den Bebauungsplan und für die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften werden der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der Entwurfsfeststellungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Winnenden, den 26.03.2025 Hartmut HolzwarthOberbürgermeister