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Stopp Korruption

Nicht mit uns

Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth: "Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine unabhängige und unparteiische Verwaltung und der Schutz der Mitarbeitenden ist unser gemeinsames Anliegen!"

Stopp Korruption Foto: pixabay
  • Korruption
    schadet dem Rechtsstaat und dem Ansehen seiner Beschäftigten.
  • Korruption
    kann schon mit kleinen Gefälligkeiten anfangen
  • Korruption
    ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.

Unser Grundsatz!

Verhütung von Korruption muss bereits dort ansetzen, wo die Gefahr besteht, dass mit unlauteren Mitteln Einfluss genommen wird

Deshalb muss allgemein von Anfang an möglichen Korruptionsversuchen entgegengetreten werden.

Wir möchten:

  • Vorbeugen!
  • Erkennen!
  • Handeln!

Korruption

Was ist das?

Was ist das?

Unter Korruption versteht man Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Im juristischen Sinn steht Korruption für den Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik und für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht.

Wen betrifft das?

Wen betrifft das?

Von A wie Auftragsvergabe bis Z wie Zuschüsse und Zuwendungen sind alle Bereiche betroffen. Korruption geht jeden etwas an!

Folgende Bereich sind besonders gefährdet:

  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen
  • Erteilung von Bußgeldern und Sanktionen
  • Ausübung von Kontrolltätigkeit

Mit kleinen Geschenken fängt es oft an.

Diese werden gezielt eingesetzt, um Mitarbeiter moralische abhängig zu machen. Denn dann wird es schwierig bei der nächsten Bitte nein zu sagen.

Stellen Sie sich immer zuerst die Frage:

Aus welchen Gründen wird dies angeboten und was könnte dahinter stecke?

Das erwartet die Allgemeinheit

Das erwartet die Allgemeinheit

Jeder Beschäftigte hat sich bei seiner Einstellung dazu verpflichtet,

  • die geltenden Gesetze zu wahren,
  • seine Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und
  • seine Tätigkeit unparteiisch und gerecht wahrzunehmen

Der Bürger hat zu Recht eine hohe moralische Erwartung an die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, da sie aus Steuergeldern bezahlt werden. Er geht davon aus, dass seine Anliegen korrekt, gewissenhaft und ohne Vorteilsnahme behandelt werden kann.

So verhalten Sie sich richtig!

So verhalten Sie sich richtig!

  • Trennen Sie strikt Dienst- und Privatleben.
    Prüfen Sie, ob ihre Privatinteressen zu einer Kollision mit ihren Dienstpflichten führen.
  • Seien Sie achtsam bei angebotenen lukrativen Nebentätigkeiten.
  • Haben Sie den geringsten Zweifel, ob bei Geschenken eine Geringfügigkeit vorliegt oder nicht, dann lehnen Sie im eigenen Interesse die Annahme lieber ab oder holen sich die Entscheidung Ihres Vorgesetzten ein.
  • Wehren Sie Korruptionsversuche sofort ab und informieren Sie Ihren Vorgesetzten.

Wie umgehen mit Geschenken?

Wie umgehen mit Geschenken?

Belohnungen und Geschenke für dienstliche Tätigkeiten dürfen, auch nach Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, grundsätzlich nicht angenommen werden.

Folgende Ausnahmen sind erlaubt:

  • Wenn es sich um übliche Aufmerksamkeiten handelt und der Wert insgesamt 15 € nicht überschreitet.
  • Angemessene Bewirtung bei dienstlichen Handlungen wie zum Beispiel Besprechungen, Besichtigungen oder Vorbereitung einer Maßnahme.
  • Geschenke aus dem dienstlichen Umfeld zum Geburtstag und besonderen Anlässen im gesellschaftlich üblichen Rahmen.

Bargeld darf niemals angenommen werden!

Ansprechpartner

Jürgen Wagner Antikorruptionsbeauftragter der Stadt Winnenden

E-Mail:    Antikorruptionsbeauftragter@winnenden.de 
Telefon:  07195 13 114
Fax:       07195 13 447

oder

der/die jeweilige/rDienstvorgesetzte