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Städtebauliche Entwicklungskonzepte

Auf kommunaler Ebene steuern städtebauliche Entwicklungskonzepte nach dem Baugesetzbuch, vergleichbar mit einem Rahmenplan, die städtebaulich-funktionale Entwicklung innerhalb der Gesamtstadt. Vom Gemeinderat der Stadt Winnenden beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzepte sind insbesondre bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.

Einzelhandelskonzept der Stadt Winnenden von 2016

Der Gemeinderat hat am 10.05.2016 das Einzelhandelskonzept der Stadt Winnenden von 2016 beschlossen. Das Einzelhandelskonzept der Stadt Winnenden zeigt die Versorgungssituation auf und stellt einzelhandelsbezogene und städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten dar. Das Konzept stellt eine städtebauliche Begründung für die räumliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung dar. Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs "Innenstadt", die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs "Nahversorgungszentrum Schelmenholz" und die Sortimentsliste der Stadt Winnenden sind Bestandteile des Einzelhandelskonzepts.

Das Einzelhandelskonzept der Stadt Winnenden kann beim Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Winnenden gegen eine Schutzgebühr von 20,00 Euro ausschließlich in Papierform erworben werden.

Gewerbeflächenentwicklungskonzept der Stadt Winnenden von 2016

Der Gemeinderat hat am 10.05.2016 das Gewerbeflächenentwicklungskonzept der Stadt Winnenden von 2016 beschlossen. Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept der Stadt Winnenden betrachtet den voraussichtlichen Umfang und die voraussichtliche Struktur der gewerblichen Flächennachfrage. Das Konzept enthält sowohl Informationen über Struktur und Anforderungen der Nachfrager als auch eine Übersicht über das gewerbliche Flächenangebot. Eine modelltheoretische Bedarfsrechnung ergab für Winnenden bis zum Jahr 2030 einen Bedarf an gewerblichen Flächen von bis zu 35,9 ha. Konservative Rechnungen sehen einen geringeren Bedarf von rund 15 ha.

Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept der Stadt Winnenden kann beim Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Winnenden gegen eine Schutzgebühr von 20,00 Euro ausschließlich in Papierform erworben werden.

Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Winnenden von 2012

Der Gemeinderat hat am 03.07.2012 das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Winnenden von 2012 beschlossen. Das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Winnenden steuert die räumliche Verteilung und Konzentration von Vergnügungsstätten. Ein Totalausschluss von Vergnügungsstätten im gesamten Stadtgebiet ist rechtlich grundsätzlich nicht möglich. Im Gewerbegebiet Langes Gewand in Winnenden sind innerhalb mehreren parzellenscharf abgegrenzten Teilbereichsflächen Vergnügungsstätten zulässig. Im Gegenzug sind Spielhallen und Wettbüros in allen anderen Bereichen des Stadtgebiets, die schützenswert bzw. schutzfähig sind, ausgeschlossen.

Das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Winnenden kann beim Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Winnenden gegen eine Schutzgebühr von 20,00 Euro ausschließlich in Papierform erworben werden.

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 16.11.2021 den Berichtsentwurf des Gutachtens als Grundlage zur Fortschreibung des Vergnügungsstättenkonzepts für die Stadt Winnenden festgestellt. Der Berichtsentwurf des Gutachtens als Grundlage zur Fortschreibung des Vergnügungsstättenkonzepts für die Stadt Winnenden vom 25.10.2021 kann auf der folgenden Seite abgerufen werden.
Berichtsentwurf des Gutachtens als Grundlage zur Fortschreibung des Vergnügungsstättenkonzepts für die Stadt Winnenden vom 25.10.2021