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Bundestagswahl 2025

Wichtige Informationen für Wählerinnen und Wähler

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Die nächste Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. 
 
Nach der Auflösung des 20. Deutschen Bundestags finden die nächsten Wahlen nicht wie ursprünglich geplant am 28. September 2025 statt, sondern bereits am 23. Februar 2025. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihre Stimme 
abzugeben und somit aktiv an der Gestaltung der politischen Zukunft Deutschlands 
teilzunehmen.


Die Wahlbenachrichtigungen wurden bis 2. Februar 2025 an die Wahlberechtigten zugestellt.
 

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am 
Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Zudem müssen sie seit mindestens drei 
Monaten in Deutschland wohnen oder hier gemeldet und in einem Wählerverzeichnis eingetragen sein. Sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.



Wie viele Stimmen sind zu vergeben?
Bei der Bundestagswahl haben die stimmberechtigten Personen zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei.
 
 
In welchen Wahllokalen wird gewählt?

Nummer Wahllokal Barrierefreiheit
10-001 Rathaus, Torstraße 10, Seiteneingang rollstuhlgerecht
10-002 Grundschule Hungerberg, Hungerbergstr. 93
Aufenthaltsraum
rollstuhlgerecht
10-003 Kastenschule, Bahnhofstr. 43 rollstuhlgerecht
10-004 Hermann-Schwab-Halle, Albertviller Straße 11 rollstuhlgerecht
10-005 Haus der Jugend, Mühltorstraße 25 rollstuhlgerecht
10-006 Pflegezentrum Haus im Schelmenholz,
Forststr. 45
rollstuhlgerecht
10-007 Maximilian-Kolbe-Haus, Buchenhain 33 rollstuhlgerecht
10-008 Vereinsraum Hanweiler, Ruländerstr. 14 nicht barrierefrei
10-009 Altes Rathaus Breuningsweiler, Sonnenbergstraße 10 rollstuhlgerecht
10-010 Gemeindehalle Höfen, Talstraße 15 rollstuhlgerecht
10-011 Rathaus Baach, Baacher Hauptstr. 23 nicht barrierefrei
10-012 Kirche Bürg, Panoramaweg 6 rollstuhlgerecht
10-013 Feuerwehrgerätehaus Hertmannsweiler,
Kiefernstr. 19
rollstuhlgerecht
10-014 Gretel-Nusser-Kindergarten, Weidenstr. 34 nicht barrierefrei
10-015 Buchenbachhalle, Jahnstraße 26 rollstuhlgerecht
10-016 Paul-Schneider-Haus, Rotweg 15 rollstuhlgerecht

Wie wird Briefwahl beantragt?
 
Die Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 21. Februar 2025 um 15.00 Uhr persönlich im Wahlbüro beantragt und abgeholt werden. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, direkt im Rathaus in der Wahlkabine zu wählen und Ihre Stimmabgabe in die Wahlurne einzuwerfen.
 
Sofern Sie Briefwahl beantragt haben, aber die Unterlagen noch nicht erhalten haben, können Sie sich bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025 um 12.00 Uhr beim Wahlamt telefonisch unter 07195 – 13 101 melden.
 
 
Durch die vorgezogenen Bundestagswahlen gibt es kürzere Fristen.
Bitte beachten Sie deshalb Folgendes:
 
Sofern Sie Briefwahl beantragen haben, berücksichtigten Sie bitte die Postlaufzeiten beim Rückversand. Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 23. Februar 2025 um 18.00 Uhr im Rathaus, Torstraße 10, eingegangen sein.

Wahlbüro
 
Das Wahlbüro der Stadt Winnenden befindet sich im Rathaus, Torstraße 10, 1. OG, Zimmer 126 und ist am Wahlwochenende telefonisch unter 07195 – 13 101 oder 07195 – 13 135 wie folgt erreichbar:
 
Donnerstag, 20. Februar 2025 von 7.30 – 18.00 Uhr
Freitag, 21. Februar 2025 von 7.30 – 15.00 Uhr
Samstag, 22. Februar 2025 von 10.00 – 12.00 Uhr
 
 
Die Mitarbeiterinnen des Wahlamts beantworten Fragen rund um die Wahl, bearbeiten Briefwahlanträge und versenden die Briefwahlunterlagen .