Bundestagswahl 2025
Wichtige Informationen für Wählerinnen und Wähler
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Die nächste Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.
Nach der Auflösung des 20. Deutschen Bundestags finden die nächsten Wahlen nicht wie ursprünglich geplant am 28. September 2025 statt, sondern bereits am 23. Februar 2025. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihre Stimme
abzugeben und somit aktiv an der Gestaltung der politischen Zukunft Deutschlands
teilzunehmen.
Die Wahlbenachrichtigungen wurden bis 2. Februar 2025 an die Wahlberechtigten zugestellt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am
Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Zudem müssen sie seit mindestens drei
Monaten in Deutschland wohnen oder hier gemeldet und in einem Wählerverzeichnis eingetragen sein. Sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wie viele Stimmen sind zu vergeben?
Bei der Bundestagswahl haben die stimmberechtigten Personen zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei.
In welchen Wahllokalen wird gewählt?
Nummer | Wahllokal | Barrierefreiheit |
---|---|---|
10-001 | Rathaus, Torstraße 10, Seiteneingang | rollstuhlgerecht |
10-002 | Grundschule Hungerberg, Hungerbergstr. 93 Aufenthaltsraum |
rollstuhlgerecht |
10-003 | Kastenschule, Bahnhofstr. 43 | rollstuhlgerecht |
10-004 | Hermann-Schwab-Halle, Albertviller Straße 11 | rollstuhlgerecht |
10-005 | Haus der Jugend, Mühltorstraße 25 | rollstuhlgerecht |
10-006 | Pflegezentrum Haus im Schelmenholz, Forststr. 45 |
rollstuhlgerecht |
10-007 | Maximilian-Kolbe-Haus, Buchenhain 33 | rollstuhlgerecht |
10-008 | Vereinsraum Hanweiler, Ruländerstr. 14 | nicht barrierefrei |
10-009 | Altes Rathaus Breuningsweiler, Sonnenbergstraße 10 | rollstuhlgerecht |
10-010 | Gemeindehalle Höfen, Talstraße 15 | rollstuhlgerecht |
10-011 | Rathaus Baach, Baacher Hauptstr. 23 | nicht barrierefrei |
10-012 | Kirche Bürg, Panoramaweg 6 | rollstuhlgerecht |
10-013 | Feuerwehrgerätehaus Hertmannsweiler, Kiefernstr. 19 |
rollstuhlgerecht |
10-014 | Gretel-Nusser-Kindergarten, Weidenstr. 34 | nicht barrierefrei |
10-015 | Buchenbachhalle, Jahnstraße 26 | rollstuhlgerecht |
10-016 | Paul-Schneider-Haus, Rotweg 15 | rollstuhlgerecht |
Wie wird Briefwahl beantragt?
Die Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 21. Februar 2025 um 15.00 Uhr persönlich im Wahlbüro beantragt und abgeholt werden. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, direkt im Rathaus in der Wahlkabine zu wählen und Ihre Stimmabgabe in die Wahlurne einzuwerfen.
Sofern Sie Briefwahl beantragt haben, aber die Unterlagen noch nicht erhalten haben, können Sie sich bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025 um 12.00 Uhr beim Wahlamt telefonisch unter 07195 – 13 101 melden.
Durch die vorgezogenen Bundestagswahlen gibt es kürzere Fristen.
Bitte beachten Sie deshalb Folgendes:
Sofern Sie Briefwahl beantragen haben, berücksichtigten Sie bitte die Postlaufzeiten beim Rückversand. Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 23. Februar 2025 um 18.00 Uhr im Rathaus, Torstraße 10, eingegangen sein.
Wahlbüro
Das Wahlbüro der Stadt Winnenden befindet sich im Rathaus, Torstraße 10, 1. OG, Zimmer 126 und ist am Wahlwochenende telefonisch unter 07195 – 13 101 oder 07195 – 13 135 wie folgt erreichbar:
Donnerstag, 20. Februar 2025 von 7.30 – 18.00 Uhr
Freitag, 21. Februar 2025 von 7.30 – 15.00 Uhr
Samstag, 22. Februar 2025 von 10.00 – 12.00 Uhr
Die Mitarbeiterinnen des Wahlamts beantworten Fragen rund um die Wahl, bearbeiten Briefwahlanträge und versenden die Briefwahlunterlagen .