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Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt VOLLSTRECKUNGSGERICHT

Zwangsversteigerung:

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Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Datum Uhrzeit Sitzungssaal Ort
Freitag, 16.05.2025 09:00 Uhr 1 Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Badstraße 23, 70372 Stuttgart

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Winnenden
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum

lfd.Nr. ME-Anteil Sondereigentums-Art SE-Nr. Blatt
1 437/1.000 Wohnung mit Loggia im DG I und der Bühne im DG II
sowie den Nebenräumen im UG
ATP
Nr. 3
15728
2 275/1.000 Nicht zu Wohnzwecken geeignete Räume (Büro)
im Erdgeschoss
ATP
Nr. 1
15726
3 288/1.000 Nicht zu Wohnzwecken geeignete Räume
(Büro mit Balkon) im 1. Obergeschoss
ATP
Nr. 2
15727

an Grundstück

Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift
Winnenden 2164 Gebäude- und Freifläche Bahnhofstraße 18 190

Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) :
(Eigentumswohnung im Dachgeschoss mit Nebenräumen im Untergeschoss des Gebäudes „Bahnhofstraße 18, 71364 Winnenden“ bestehend aus (1. DG =) 3 Zimmern, Küche, Flur, Bad, WC, Dachloggia; Wfl. ca. 89 qm + (2. DG =) Bühne ausgebaut; Nfl. ca. 14 qm + (UG =) 2 Kellerräume, Abstellraum, Flur, WC; Nfl. ca. 55 qm; Bj. unbekannt)*;

Verkehrswert: 500.000,00 €

Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) :
(Büro-Teilegentum im Erdgeschoss des Gebäudes „Bahnhofstraße 18, 71364 Winnenden“ be- stehend aus 5 Büroräumen, Flur, WC; Nfl. ca. 100 qm; Bj. unbekannt)*;

Verkehrswert: 340.000,00 €

Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) :
(Büro-Teilegentum im 1. Obergeschoss des Gebäudes „Bahnhofstraße 18, 71364 Winnenden“ bestehend aus 5 Büroräumen, Flur, WC, Balkon; Nfl. ca. 105 qm; Bj. unbekannt)*;

Verkehrswert: 360.000,00 €


Weitere Informationen im Internet unter: http://www.zvg.com
* = Die Angaben in Klammern sind jeweils ohne Gewähr.

Der Versteigerungsvermerk ist jeweils am 10.07.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er - sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ran- ges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen ein- getreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:
Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank:
Baden-Württembergische Bank
IBAN:
DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC:
SOLADEST600
Verwendungszweck:
2547597001603, Az. 2 K 127/23
AG Stuttgart-Bad Cannstatt
 

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Einsichtnahme in Gutachten ist während der Dienstzeiten an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt, Badstr. 23, 70372 Stuttgart möglich.

Übbing
Rechtspfleger