Öffentliche Bekanntmachung
An alle Personen, die sich in dem durch nachstehende Allgemeinverfügung beschriebenen Bereich aufhalten:
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1. Mai in Winnenden-Hanweiler, Ortsrand Richtung Korb
Verbot des Mitführens und Verwendens von Verstärkeranlagen
Nach §§ 1 und 3 des Polizeigesetzes (PolG) für Baden-Württemberg erlässt die Stadt Winnenden als Ortspolizeibehörde folgende
Allgemeinverfügung
über das Verbot des Mitführens und Verwendens von Verstärkeranlagen im öffentlichen Bereich in Winnenden-Hanweiler, Weinstraße zwischen Einmündung Trollingerstraße und Gemarkungsgrenze am Donnerstag, den 1. Mai 2025.
Die Begründung liegt während der Öffnungszeiten im Rathaus Winnenden, Zimmer 012 (Erdgeschoss) zur Einsichtnahme aus.
Winnenden, im April 2025
Haas
Bürgermeister
Lageplan:
