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Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Winnenden am 27. September 2022 die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (461,7 KB) beschlossen.

- Wohnbaufläche “Körnle Erweiterung“ (1,12 ha)- Fläche für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung Abwasser (0,03 ha)- sonstige überörtliche und örtliche Verkehrsfläche (0,20 ha)- Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz (0,08 ha)- Grünfläche (0,12 ha)
Meldung vom 18. Dezember 2023

Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

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