Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Sammel- / Konvoiverfahren für verschiedene Bebauungspläne" in Winnenden Kernstadt, Winnenden-Baach, -Birkmannsweiler, -Hertmannsweiler und -Höfen zu diesem Bebauungsplan

Planbereich: diverse Planbereiche

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Entwurfsfeststellung und wiederholte Entwurfsfeststellung

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 20.05.2025  den Entwurf der Bebauungspläne auf den Gemarkungen Baach, Birkmannsweiler, Hertmannsweiler und Höfen sowie am 30.09.2025 den Entwurf weiterer Bebauungspläne auf der Gemarkung Winnenden des Bebauungsplans "Sammel- / Konvoiverfahren für verschiedene Bebauungspläne", von diversen Planbereichen festgestellt.Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit vom 02.06.2025-02.07.2025 zu den Bebauungsplänen auf den Gemarkungen Baach, Birkmannsweiler, Hertmannsweiler und Höfen wiederholt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Bebauungsplänen in Winnenden durchgeführt.  Das Plangebiet liegt in Winnenden auf den Gemarkungen:

  • Baach
  • Birkmannsweiler
  • Hertmannsweiler
  • Höfen
  • Winnenden

Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans sind in den Übersichtsplänen der Abgrenzungspläne für den jeweiligen Planbereich dargestellt.Näheres sind den beigefügten Abgrenzungsplänen des Stadtentwicklungsamts vom 23.05.2016, 26.08.2019, 16.03.2020, 04.01.2021, 22.04.2025 und 01.09.2025 zu entnehmen.

Übersichtsplan Sammel-Konvoi für Baach
Übersichtsplan Sammel-Konvoi für Baach

Wiederholte Entwurfsfeststellung - Übersicht der Abgrenzungspläne zur Satzung der Bebauungspläne in Baach:

  1. Bebauungsplan "Pfeilhof", 1. Änderung
Übersicht Sammel-Konvoi Birkmannsweiler
Übersicht Sammel-Konvoi Birkmannsweiler

Wiederholte Entwurfsfeststellung - Übersicht der Abgrenzungspläne zur Satzung der Bebauungspläne in Birkmannsweiler:

  1. Bebauungsplan "OM Birkmannsweiler", 1. Änderung
  2. Bebauungsplan "Katzenbach", 1. Änderung
  3. Bebauungsplan „Westliche Jahnstraße“, 1. Änderung
  4. Bebauungsplan „Sportanlage Birkmannsweiler-Änderung“, 1. Änderung
  5. Bebauungsplan „Talstraße Kreuzwiesen“, 1. Änderung
  6. Bebauungsplan „Bürgäcker“, 1. Änderung
  7. Bebauungsplan „Hageläcker“, 1. Änderung
  8. Bebauungsplan "Buchenstrasse", 1. Änderung
  9. Bebauungsplan „Industriegebiet II“, 1. Änderung
  10. Bebauungsplan "Industriegebiet - III", 1. Änderung
  11. Bebauungsplan „Talaue-Kreuzwiesen Erweiterung“, 1. Änderung
Übersicht Sammel-Konvoi Hertmannsweiler
Übersicht Sammel-Konvoi Hertmannsweiler

Wiederholte Entwurfsfeststellung - Übersicht der Abgrenzungspläne zur Satzung der Bebauungspläne in Hertmannsweiler:

  1. Bebauungsplan "Ortsmitte Hertmannsweiler", 1. Änderung
  2. Bebauungsplan "Zwischen Karl-Georg-Pleiderer- und Bruckwiesenstraße", 1. Änderung
  3. Bebauungsplan "Östlich der Stuttgarter Straße", 1. Änderung
  4. Bebauungsplan „Degenhofer Str.“, 1. Änderung
  5. Bebauungsplan „Degenhof I“, 1. Änderung
  6. Bebauungsplan „Degenhof I – Neufestsetzung im Bereich des Brunnhölzleweges“, 1. Änderung
  7. Bebauungsplan „Hauswiesenstraße“, 1. Änderung
  8. Bebauungsplan „Sport- u. Freizeitbereich Hertmannsweiler“, 1. Änderung
  9. Bebauungsplan „Obere Kirchhofäcker“, 1. Änderung
  10. Bebauungsplan „Gewerbegebiet Krebäcker“, 1. Änderung
  11. Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schmiede“, 1. Änderung
  12. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Schmiede - 1. Änderung", 1. Änderung
  13. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Schmiede II", 1. Änderung
Übersicht Sammel-Konvoi Höfen
Übersicht Sammel-Konvoi Höfen

Wiederholte Entwurfsfeststellung - Übersicht der Abgrenzungspläne zur Satzung der Bebauungspläne in Höfen:

  1. Bebauungsplan „Wiesegarten-Bildäcker“, 1. Änderung
  2. Bebauungsplan "Hofäcker – Änderung und Erweiterung", 1. Änderung
  3. Bebauungsplan „GE-Gebiet Wüstenäcker- Schul- und Sportzentrum Gassenäcker“, 1. Änderung
  4. Bebauungsplan "Gassenäcker-Brunnenäcker", 1. Änderung
Übersicht Sammel-Konvoi Winnenden
Übersicht Sammel-Konvoi Winnenden

Entwurfsfeststellung - Übersicht der Abgrenzungspläne zur Satzung der Bebauungspläne in Winnenden:

  1. Bebauungsplan "Bengelplatz", 2. Änderung
  2. Bebauungsplan "Mühltorstrasse und Umgebung", 1. Änderung
  3. Bebauungsplan "Markthaus", 1. Änderung
  4. Bebauungsplan "Markthaus 1. Änderung", 1. Änderung
  5. Bebauungsplan "Rathaus- / Volksbankbereich", 1. Änderung
  6. Bebauungsplan "Kirchstraße", 1. Änderung
  7. Bebauungsplan "Viehmarktplatz", 1. Änderung
  8. Bebauungsplan "Viehmarktplatz - Änderung", 1. Änderung
  9. Bebauungsplan "Seegartenstraße Höfener Straße", 1. Änderung
  10. Bebauungsplan "Markt-, Turm- und Ringstraße "
  11. Bebauungsplan "Zwischen Markt-, Turm- und Marienstraße", 1. Änderung
  12. Bebauungsplan "Ortsweg Nr. 50 Markt- Turmstrasse", 1. Änderung
  13. Bebauungsplan "Kronenplatz I – Änderung und Erweiterung", 1. Änderung
  14. Bebauungsplan "Kronenplatz Nord-West", 1. Änderung
  15. Bebauungsplan "Zwischen Bahnhof-, Kornbeck-, Schmidgallstraße und OW. 54/1", 1. Änderung
  16. Bebauungsplan "Bahnhofvorstadt", 1. Änderung

Hilfsweise erteilt das Stadtentwicklungsamt Auskünfte zur räumlichen Lage des Plangebiets. Der Anlass für die Einleitung der jeweiligen Bebauungspläne ist die Änderung der Art der baulichen Nutzung.Auf kommunaler Ebene steuern städtebauliche Entwicklungskonzepte nach dem Baugesetzbuch, vergleichbar mit einem Rahmenplan, die städtebaulich-funktionale Entwicklung innerhalb der Gesamtstadt. Vom Gemeinderat der Stadt Winnenden beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzepte sind insbesondere bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen.Da in zentralen Lagen vermehrt Warenautomaten aufgestellt werden und diese Betriebsform weiter an Attraktivität gewinnt, ist dieses ergänzende Einzelhandelsangebot räumlich zu steuern und sind für eine ausgleichende städtebauliche Entwicklung und Ordnung, durch verbindliche planungsrechtliche Festsetzungen in Anlehnung an das Einzelhandelskonzept der Stadt Winnenden, städtebaulich geeignete Festsetzungen zu treffen.Mit der Aufstellung der vorstehend genannten Bebauungspläne sollen die Zielsetzungen des Einzelhandelskonzepts, des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts, des Vergnügungsstättenkonzepts und der Werbeanlagenkonzeption bauleitplanerisch umgesetzte werden. Dabei wird ausschließlich die Art der baulichen Nutzung in Bezug auf die Zulässigkeit von

  • Einzelhandelsbetrieben,
  • Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,
  • Vergnügungsstätten und
  • Werbeanlagen zur Fremdwerbung
  • Warenautomaten

geregelt.

Maßgebend sind jeweils der zeichnerische Teil der rechtsgültigen Bebauungspläne oder der zeichnerische Teil der Bebauungspläne für die ein geänderter zeichnerische Teil für die jeweilige letzte Änderung erstellt wurde, Maßstab 1 : 500 des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 22.04.2025 / 01.09.2025 und der Textteil mit den planungsrechtlichen Festsetzungen des Stadtentwicklungsamt Winnenden vom 22.04.2025 / 01.09.2025. 

Die Entwürfe der Bebauungspläne sind mit der Begründungvom 27.10.2025 bis 27.11.2025 unter der Internetadresse https://www.winnenden.de/bplan abzurufen. Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden. Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen vor und werden mit ausgelegt:

  • Stellungnahme des Landratsamt Rems-Murr-Kreis vom 16.03.2021 zu Erschließung und Versiegelung von Flächen
  • Stellungnahme der Handwerkskammer Region Stuttgart vom 12.04.2021 zur Auswirkung von Gewerbe sowie nicht störende Handwerksbetriebe auf Wohnnutzungen
  • Stellungnahme des Verband Region Stuttgart vom 26.04.2021 zur Vereinbarkeit mit regionalplanerischen Zielen sowie Betriebswohnungen in Gewerbegebieten
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 28.04.2021 zu Wasserschutzthemen
  • Stellungnahme des Regierungspäsidiums Stuttgart vom 30.04.2021 zum Lärmschutz
  • Stellungnahme der IHK Stuttgart vom 27.06.2025 zur Vereinbarkeit von Wohnen und Gewerbe
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 02.07.2025 zur Bau- und Kunstdenkmalpflege und archäologischen Denkmalpflege
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 03.07.2025 zum Lärmschutz und zu Luftrecht
  • Stellungnahme des Verband Region Stuttgart vom 23.07.2025 zur Vereinbarkeit von Wohn- und Gewerbenutzungen
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 25.07.2025 zu Immissionschutz bei der Vereinbarkeit von Wohn- und Gewerbenutzungen; Hochwasser und Starkregen

In Bebauungsplänen, in denen zwischenzeitlich inhaltliche Änderungen vorgenommen wurden, sind diese Rot hervorgehoben. Stellungnahmen können zu allen Bebauungsplänen und Inhalten abgegeben werden. 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Der Entwurfsfeststellungsbeschluss für die Bebauungspläne wird hiermit gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.  

Winnenden, den 01.10.2025 

Hartmut Holzwarth

Oberbürgermeister