Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Winnenden am 21. Oktober 2025 die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntgebung (PDF | 123 KB) beschlossen.