Beteiligungsbericht der Stadt Winnenden 2023
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1. Nach § 105 Abs.2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Stadt Winnenden zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.
2. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 den Beteiligungsbericht 2023 zur Kenntnis genommen.
Der Beteiligungsbericht 2023 wird nach § 105 Abs. 3 i.V.m. § 105 Abs. 1 Nr. 2b GemO bekannt gegeben und liegt ab dem 07.02.2025 für sieben Tage während den Öffnungszeiten der Stadtkämmerei bei der Stadtverwaltung Winnenden, Stadtkämmerei, Marktstraße 26 öffentlich aus.