Sanierungsgebiet "Innenstadt Nord-Ost"
In der Innenstadt von Winnenden ist am 03.04.2025 das Sanierungsgebiet „Innenstadt Nord-Ost“ in Kraft getreten. Mithilfe eines Sanierungsgebietes können sowohl die Stadt Winnenden wie auch Privatpersonen und Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen Städtebaufördermittel in Anspruch nehmen. Die wichtigsten Fragen zur Städtebauförderung sowie zur Beantragung von Städtebaufördermitteln haben wir Ihnen nachfolgend beantwortet:
1. Liegt mein Grundstück in dem geplanten Sanierungsgebiet „Nord-Ost“?
Ob Ihr Grundstück im Sanierungsgebiet „Innenstadt Nord-Ost“ liegt, können Sie dem beigefügten Abgrenzungsplan entnehmen.
Abgrenzungsplan (669,1 KB)
2. Was ist ein „Sanierungsgebiet“?
Ein Sanierungsgebiet ist ein durch den Gemeinderat festgelegtes Gebiet, in welchem städtebauliche Missstände behoben werden sollen. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Nord-Ost“ erfolgte am 03.04.2025 mit der öffentlichen Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Winnenden. Grundlage für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes sind die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung fand am 30.10.2024 eine Bürgerveranstaltung statt. Die Präsentation sowie ein Ergebnisprotokoll haben wir Ihnen anbei zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bestandsaufnahme (u. a. die Bürgerveranstaltung) sowie unter Beachtung der sonst innerhalb des Gebiets vorgefundenen Mängel und Konflikte wurde ein „Gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept“ erarbeitet, welches Sie unter nachfolgendem Link ebenfalls digital abrufen können.
Präsentation Bürgerveranstaltung vom 30.10.2024 (5,026 MB)
Ergebnisprotokoll der Bürgerveranstaltung vom 30.10.2024 (499,2 KB)
Gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (849,6 KB)
Mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes stehen sowohl der Stadt Winnenden wie auch jedem Privaten im Gebiet grundsätzlich Fördermittel zur Verfügung. Die Fördermittel für private Maßnahmen werden jedes Jahr haushälterisch zur Verfügung gestellt. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme von Seiten der Eigentümer ist deshalb zu empfehlen. Die Fördergelder setzten sich aus Landesmitteln und städtischen Mitteln zusammen.
3. Wofür kann ich Fördermittel abrufen?
Sie als Privatperson haben die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen, Fördermittel für Abbruch- oder Modernisierungsmaßnahmen an Ihren Gebäuden zu erhalten. Zusätzlich ist eine erhöhte steuerliche Abschreibung möglich. Die Fördervoraussetzungen können Sie den beigefügten Flyern „Abbruch“ und „Modernisierung“ sowie den öffentlich bekanntgemachten Fördergrundsätzen entnehmen.
Flyer Abbruch (235,2 KB)
Flyer Modernisierung (170,9 KB)
Fördergrundsätze für private Maßnahmen (38,7 KB)
Unter gewissen Voraussetzungen ist auch eine Kombination von Fördermitteln möglich. Am interessantesten ist eine Kombination mit den BEG-Förderungen:
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Kombination von Städtebauförderung und BEG-Förderung (BEG WG) Stand heute
möglich!
2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Kombination von Städtebauförderung und BEG-Förderung (BEG NWG) Stand heute
möglich!
3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Keine Kombination von Städtebauförderung und BEG Förderung (BEG EM) möglich! Einzelmaßnahmen, für die eine BEG-Förderung in Anspruch genommen werden soll, können nicht zusätzlich über die Städtebauförderung gefördert werden. Die Einzelmaßnahme kann dennoch Bestandteil der Modernisierungsvereinbarung im Rahmen der Städtebauförderung sein, um die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Abschreibung nutzen zu können.
Soweit Sie konkrete Fragen zur Kombination der Städtebauförderung mit anderen Förderprogrammen haben, könne Sie sich gerne an die unten aufgeführten Ansprechpartner der Stadt Winnenden und der Wüstenrot Haus und Städtebau GmbH wenden.
4. Wie viele Städtebaufördermittel stehen für Privatpersonen zur Verfügung?
Der Stadt Winnenden wurde ein Förderrahmen von 1.166.667,00 € (= Finanzhilfe von 700.000 €) vom Land Baden-Württemberg bewilligt. Der bewilligte Förderrahmen ist jedoch nur als „Starthilfe“ zu sehen. In Summe plant die Stadt Winnenden mit einem Förderrahmen von über 8.000.000 €. Sobald sich die Projekte planerisch wie auch kostentechnisch konkretisieren, kann die Stadt Winnenden in jedem Jahr eine Aufstockung des Förderrahmens beim Land Baden-Württemberg beantragen.
5. Wie lange kann ich Fördermittel abrufen?
Das Sanierungsgebiet läuft bis zum 30.04.2033. Soweit erforderlich, kann eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums beantragt werden.
6. Rückfragen
Bei Rückfragen zum Sanierungsgebiet „Innenstadt Nord-Ost“ könne Sie sich gerne bei uns melden:
Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
Frau Norina Flietel
Telefon: 07141 16-757282
E-Mail: norina.flietel@wuestenrot.de
Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
Frau Verena Herwig
Telefon: +49 7141 16-757288
E-Mail: verena.herwig@wuestenrot.de
Stadt Winnenden
Herr Daniel Schelian
Telefon: 07195 13-212 |
E-Mail: Daniel.Schelian@winnenden.de