Immobilienbewertung

Sie interessieren sich für den Wert eines Grundstücks, eines Gebäudes oder einer Wohnung in Winnenden oder Sie benötigen den Wert im Zuge einer Erbauseinandersetzung, einer Beleihung oder eines Verkaufes.
Verkehrswertermittlungen werden vom Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten durchgeführt, einem unabhängigen Gremium, bestehend aus ehrenamtlichen Sachverständigen und einem Vorsitzenden.
Die Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken und Gebäuden sind in Deutschland in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt, die im Jahr 2010 die bisherige Wertermittlungsverordnung (WertV) abgelöst hat.
Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Gutachterausschuss Berglen, Leutenbach, Schwaikheim und Winnenden

Seit dem 1. Januar 2020 besteht ein gemeinsamer Gutachterausschuss für die Stadt Winnenden und die Gemeinden Beglen, Leutenbach und Schwaikheim. Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in den §§ 192 bis 199 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Diese sind im Wesentlichen 

Wappen der Stadt Winnenden
Wappen der Gemeinde Schwaikheim
Wappen der Gemeinde Leutenbach
Wappen der Gemeinde Berglen
  • die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung,
  • die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und
  • die Erstattung von Verkehrswertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken.

Verkehrswertgutachten werden im Auftrag der Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte und Behörden erstattet.

Sammlung von Kaufpreisen

Zur Führung der Kaufpreissammlung werden dem Gutachterausschuss von der beurkundenden Stelle alle Verträge über Eigentumsübergang an bebauten und unbebauten Grundstücken übermittelt. Sie werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschuss im Falle eines abgeschlossenen Kaufvertrags, welcher zur Auswertung geeignet ist, angeschrieben. In diesem Fall scannen Sie bitte den QR-Code am Ende des Anschreibens, füllen das anonymisierte PDF-Formular aus und senden es per E-Mail an gutachterausschuss@winnenden.de zurück. Bitte achten Sie darauf, Ihre EB-Nummer aus dem Anschreiben anzugeben, damit Ihr Fragebogen zugeordnet werden kann. 

Auf Grundlage der Kaufpreissammlung werden zum Ende eines jeden zweiten Jahres Bodenrichtwerte ermittelt.

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte sind aus Kaufpreisen abgeleitete, durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets mit im Wesentlichen gleichartigen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Die Bodenrichtwerte werden in Euro pro Quadratmeter (€ / m²) angegeben. Sie werden jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahrs ermittelt. Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone und die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründen keine Ansprüche, sie haben keine bindende Wirkung. Verkehrswerte können im Einzelfall nur durch Gutachten ermittelt werden.

Die Bodenrichtwerte können über das Portal BORIS-BW abgerufen werden. Hier kann nach Flurstück, Adresse oder Ort gesucht werden.

Symbolischer Ausschnitt aus der Bodenrichtwertkarte von Winnenden. Zu sehen ist die Innenstadt.
Lustaufnahme der Winnender Kernstadt mit roten Dächern und zahlreichen Bäumen bei blauem Himmel.
Foto: Benjamin Beytekin

Immobilienpreisspiegel

Die nachfolgend angegebenen Werte im Preisspiegel sind nicht für Wertermittlungen geeignet. Für eine Wertermittlung sind weitere Differenzierungen (Wohnlage, Objektart, Etage, Ausrichtung, Ausstattung, Zustand, etc.) notwendig. Es wird empfohlen hierfür eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung einzuholen oder ein Verkehrswertgutachten in Auftrag zu geben.

Die Preisangaben beziehen sich auf Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Kaufpreise wurden um Anteile von Garagen, Stellplätzen und Zubehör bereinigt.

Der Preisspiegel sollen eine Orientierungshilfe sein. Sie sind zur Information der Teilnehmer am Grundstücksmarkt und als Anhalt für Kaufinteressenten geeignet.