Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2025 den Jahresabschluss nach § 95 b Abs. 1 GemO in der von der Geschäftsstelle vorgelegten Fassung festgestellt.
Die Feststellung umfasst:

1. Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt festgestellt:

Gesamtergebnisrechnung:

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 772.733,41 €
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 1.198.223,98 €
Ordentliches Ergebnis -425.490,57 €
Sonderergebnis 0,00 €
Gesamtergebnis -425.490,574 €
Nachrichtlich:
Minderung des Basiskapitals
0,00 €

Gesamtfinanzrechnung:

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 691.912,34 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.142.632,03 €
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit -450.719,69 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 7.616,00 €
Saldo aus Investitionstätigkeit -7.616,00 €
Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf -458.335,696 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit 0,00 €
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des
Haushaltsjahres
-458.335,69 €
Überschuss/Bedarf an haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen  -3.828,92 €
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -462.164,612 €
Endbestand an Zahlungsmitteln 681.726,10 €

2. Die Vermögensrechnung / Bilanz des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden wird wie folgt festgestellt:

Die Vermögensrechnung/Bilanz wird auf 31.12.2024 wie folgt festgestellt: 
Die Vermögensrechnung zum 31.12.2024 umfasst eine Bilanzsumme von 1.716.183,84 €.Davon entfallen auf der Aktivseite unter

Immaterielle Vermögensgegenstände 7.622,40 €
das Sachvermögen 861.155,05 €
das Finanzvermögen 847.406,39 €
die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 €

Davon entfallen auf der Passivseite unter

das Basiskapital 840.688,88 €
die Rücklagen 26.475,24 €
die Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses -45.139,85 €
die Sonderposten 861.155,05 €
das Ergebnis des laufenden Jahres 0,00 €
die Verbindlichkeiten 32.929,52 €
die passiven Rechnungsabgrenzungsposten 75,00 €

3. die Haushaltsrechnung des Jahresabschlusses 2024.

4. die Vermögensrechnung des Jahresabschlusses 2024.

5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung des Jahresabschlusses 2024.

6. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 ist dem Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95 b Abs. 2 GemO vorzulegen. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten.

7. Der Fehlbetrag in Höhe von 45.139,85 € beim ordentlichen Ergebnis des Haushaltsjahres 2024 wird nach § 25 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 25 Abs. 2 GemHVO als Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis der Folgejahre vorgetragen und gemäß § 25 Abs. 3 GemHVO nach drei Jahren auf das Basiskapital verrechnet.