Sanierungsgebiet "Innenstadt Nord-Ost" in Winnenden
Abschluss einer privaten Modernisierungsmaßnahmenvereinbarung für die Marktstraße 49
Aktuell startet im Sanierungsgebiet "Innenstadt Nord-Ost" in Winnenden eine der ersten privaten Modernisierungsmaßnahmen. Das Gebäude Marktstraße 49 wird mit Mitteln der Städtebauförderung umfassend modernisiert, indem sowohl der energetische Zustand, die Außenwirkung als auch die Wohnqualität verbessert werden. Konkrete Maßnahmen sind die Erneuerung der Elektrik, die Instandsetzung der Fensterläden, die Erneuerung der Sanitäranlagen und die Instandsetzung der Außenfassade. Zusätzlich sind weitere Innenausbauarbeiten und Grundrissänderungen vorgesehen. Das bisher gewerblich genutzte ersten Obergeschoss soll in eine Wohneinheit umgewandelt werden. Im Erdgeschoss ist die Eröffnung einer italienischen Lokalität angedacht.
„Das Gebäude Marktstraße 49 nimmt aufgrund seiner zentralen Lage am Marktplatz eine besonders städtebauliche Bedeutung für unsere Innenstadt ein. Umso mehr freue ich mich, dass wir nun gemeinsam die Modernisierung dieses prägenden Gebäudes auf den Weg bringen – ein wichtiger Schritt für ein lebendiges und zukunftsfähiges Stadtzentrum“, so Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth bei der Übergabe einer limitierten Winnenden-Wasserwaage an den Eigentümer. Die Stadt Winnenden wünscht gutes Gelingen bei der Umsetzung der Maßnahmen.
„Als jemand, der in Winnenden aufgewachsen ist, verbinden mich viele Emotionen und Erinnerungen mit der Stadtmitte. Die Eröffnung einer italienischen Gastronomie und die Modernisierung des Gebäudes sind für mich damit eine Herzensangelegenheit und weit mehr als nur ein Projekt. Dank der bewilligten Fördermittel freue ich mich darauf, den Winnender Marktplatz schon bald mit einem Hauch italienischer `bella vita´ bereichern zu dürfen“, so Vito Di Donna.
Im Sanierungsgebiet "Innenstadt Nord-Ost" stehen weitere Fördermittel, aktuell bis zum 30.04.2033, zur Verfügung. Es sollen auch im Jahr 2026 und darüber hinaus private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen (Gebäudeabbrüche) gefördert werden. Im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen können eine Vielzahl von Baumaßnahmen im Rahmen eines Maßnahmenpakets gefördert werden. Der Fördersatz bei Modernisierungsmaßnahmen beträgt 25 % und wird bei denkmalgeschützten Gebäuden auf 35 % erhöht. Der maximale Förderzuschuss beträgt pro Hauptgebäude 50.000,00 € bzw. 70.000,00 € bei denkmalgeschützten Gebäuden. Ergänzend kann bei Modernisierungsmaßnahmen die steuerliche Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden. Bei Gebäudeabbrüchen in Verbindung mit einer vereinbarten Bauverpflichtung werden die Kosten zu 100 % übernommen, der maximale Förderbetrag pro Hauptgebäude beträgt 50.000,00 €. Ohne eine vereinbarte Bauverpflichtung werden die Kosten zu 50 %, bei einem maximalen Förderbetrag pro Hauptgebäude von 25.000,00 €, übernommen.
Interessierte Personen werden gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Maßnahmen an Frau Norina Flietel (07141 16-757282; E-Mail: norina.flietel@wuestenrot.de) oder Frau Jasmine Maurus (07141 16-757307, E-Mail: jasmine.maurus@wuestenrot.de) von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH zu wenden. Vor Beginn der Baumaßnahmen ist verpflichtend ein Modernisierungs- oder Ordnungsmaßnahmenvertrag mit der Stadt Winnenden zu schließen. Zuständig bei der Stadt Winnenden ist Herr Daniel Schelian (07195 13-212; E-Mail: Daniel.Schelian@winnenden.de).
