Anstehende Wahlen in 2026

Der Wahlwinter beginnt – OB-Wahl in Winnenden und Landtagswahl in Baden-Württemberg

Mit dem Herbst beginnt nicht nur die kalte Jahreszeit, sondern auch ein politisch bedeutsamer „Wahlwinter“: Am 25. Januar 2026 findet in Winnenden die Wahl zum Oberbürgermeister bzw. zur Oberbürgermeisterin statt. Die Stellenausschreibung für das Amt erscheint am 21. November 2025 im Staatsanzeiger Baden-Württemberg. Am darauf folgenden Tag, dem 22. November 2025, um 00:00 Uhr beginnt auch die Frist zur Einreichung von Bewerbungen. Interessierte Personen haben somit die Möglichkeit, sich aktiv um das höchste kommunale Amt in Winnenden zu bewerben.
 
Nur wenige Wochen nach der OB-Wahl steht ein weiteres wichtiges Ereignis bevor:
Am 8. März 2026 wird in Baden-Württemberg der neue Landtag gewählt.
 
Beide Wahlen sind entscheidende Weichenstellungen für die Zukunft – auf kommunaler wie auf Landesebene. Die Stadt Winnenden ruft daher alle Bürgerinnen und Bürger auf: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Ihre Stimme zählt – für eine starke Demokratie und eine lebendige Mitgestaltung unseres Gemeinwesens.
 
Über beide Wahlen und die jeweiligen Abläufe informiert die Stadt Winnenden ab sofort sukzessive im "Blickpunkt", dem offiziellen Mitteilungsblatt der Stadt. Bleiben Sie informiert und engagieren Sie sich – für Ihre Stadt, Ihr Land und unsere Demokratie.
 

Wahl des Oberbürgermeisters (m/w/d)

*i*calendar*i* am 25. Januar 2026

Allgemeine Informationen – Änderungen bei den Wahllokalen

Am 25. Januar 2026 findet in Winnenden die Wahl zum Oberbürgermeister bzw. zur Oberbürgermeisterin statt. Deshalb werden alle wahlberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger gebeten, sich an der Wahl zu beteiligen und das ihnen zustehende Wahlrecht auszuüben.

Welche Wahllokale gibt es?

Es werden insgesamt 19 Urnenwahlbezirke eingerichtet sein. Diese sind:
10-001  Rathaus, Torstraße 10
10-002 Grundschule Hungerberg
10-003  Kastenschule
10-004 Lessing-Gymnasium
10-005  Haus der Jugend
10-006  Pflegezentraum Haus im Schelmenholz
10-007  Maximilian-Kolbe Haus
10-008 Vereinsraum Hanweiler
10-009  Altes Rathaus Breuningsweiler
10-010  Gemeindehalle Höfen
10-011   Rathaus Baach
10-012  Kirche Bürg
10-013   Feuerwehrgerätehaus Hertmannsweiler
10-014  Gretel-Nusser-Kindergarten
10-015   Buchenbachhalle, Birkmannsweiler
10-016   Paul-Schneider-Haus
10-017   Pflegezentrum Haus im Schelmenholz
10-018  Lessing-Gymnasium
10-019   Buchenbachhalle, Birkmannsweiler

Änderung bei den WAHLLOKALEN - Bitte beachten!

Im Vergleich zur letzten Wahl sind drei Wahllokale neu hinzugekommen:
 
In Birkmannsweiler gibt es künftig zwei Wahllokale in der Buchenbachhalle, ebenso im Pflegezentrum Haus im Schelmenholz.
Das Wahllokal, welches bisher in der Hermann-Schwab Halle eingerichtet war, ist künftig im Lessing-Gymnasium und wurde ebenfalls auf zwei Wahllokale erweitert.

Wann werden die Wahlbenachrichtigungen versandt?

Die Wahlbenachrichtigungen werden an alle wahlbrechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 22. Dezember 2025 versandt. Spätestens am 4. Januar 2026 müssen diese allen Wahlberechtigten zugegangen sein. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Winnenden.

Ab wann kann Briefwahl beantragt werden?

Wenn Sie am Wahltag nicht die Möglichkeit haben im Wahllokal zu wählen, können Sie Ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag (persönlich, schriftlich oder digital) beim Wahlamt der Stadt Winnenden. Beantragen können Sie die Briefwahlunterlagen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung. Hierfür füllen Sie entweder die Wahlbenachrichtung auf der Rückseite aus und senden diese per Post an das Wahlamt der Stadt Winnenden oder geben sie dort persönlich ab. Ebenso können Sie die Unterlagen auch online unter www.winnnenden.de beantragen. Der Link ist im Zeitraum vom 23. Dezember 2025 bis 22. Januar 2026 um 12.00 Uhr aktiv. Die Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugesandt.

Eine Ausstellung der Briefwahlunterlagen kann nach heutigem Stand ab 5. Januar 2026 erfolgen.
 
Bei Fragen zur Wahl können Sie sich gerne jederzeit an das Wahlamt der Stadt Winnenden wenden:
 
Stadt WinnendenWahlamt, 1. OG, Zimmer 126Torstraße 10Tel.: 07195 – 13 101

Ausschreibung der Stelle und Beginn der Bewerberfrist

Die Stellenausschreibung zur Wahl des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin der Stadt Winnenden erfolgt am Freitag, 21. November 2025, im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Mit dieser Veröffentlichung beginnt zugleich die Frist für die Einreichung von Bewerbungen.

Bewerbungen können ab Samstag, 22. November 2025, 0.00 Uhr, im Rathaus Winnenden eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist endet am Montag, 29. Dezember 2025, um 18.00 Uhr. Maßgeblich für den Beginn und Ablauf der Bewerbungsfrist ist ausschließlich die Veröffentlichung im Staatsanzeiger.
Zusätzlich wird die Stellenausschreibung am Donnerstag, 27. November 2025, im Amtsblatt „Blickpunkt Winnenden“ veröffentlicht. Diese Veröffentlichung dient der Information, löst jedoch keine eigene Frist aus.

In den kommenden Wochen wird die Stadt Winnenden weitere Hinweise zum Ablauf der Oberbürgermeisterwahl am Sonntag, 25. Januar 2026, sowie Informationen zur Erreichbarkeit des Wahlamtes und zum Wahlverfahren bekannt geben.

Die Stelle des hauptamtlichen

Oberbürgermeisters (m/w/d)

der Großen Kreisstadt Winnenden (rd. 29.000 Einwohner) ist infolge des Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 1. April 2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, 25. Januar 2026, eine eventuell erforderlich werdende Stichwahl am Sonntag, 8. Februar 2026, statt. Wählbar sind Deutsche im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbung in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber/innen müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Absatz 2 Nr. 1 und 2 und die in § 28 Absatz 2 in Verbindung mit § 14 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.  Bewerbungen können bis spätestens Montag, 29. Dezember 2025, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Erster Bürgermeister Norbert Sailer, Torstr. 10, 71364 Winnenden, verschlossen mit der Aufschrift „Oberbürgermeisterwahl“ eingereicht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • 50 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers/der Bewerberin unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadt Winnenden – Geschäftsstelle des Gemeindewahlausschusses -, Torstr. 10, 71364 Winnenden, kostenfrei ausgegeben). Dies gilt nicht für den Oberbürgermeister, der sich um seine Wiederwahl bewirbt.
  • Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers/ der Bewerberin ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.
  • Eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers/der Bewerberin, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt.
  • Unionsbürger/Unionsbürgerinnen müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat die Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern/Unionsbürgerinnen verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.

Ort und Zeitpunkt einer öffentlichen Vorstellung werden den Bewerbern/Bewerberinnen rechtzeitig mitgeteilt.  Der Stelleninhaber bewirbt sich wieder.