Umwelt- und Klimaschutz
In Winnenden finden regelmäßig Veranstaltungen und Aktionen zum Thema Umwelt- und Klimaschutz statt. Unter anderem unterstützt die Stadt Winnenden auch das Repair Café, in welchem Besucher unter Anleitung von fachkundigen Ehrenamtlichen ihren Gebrauchsgegenständen zu einem längeren Leben verhelfen.
Winnenden putzt
Jährlich putzt sich Winnenden im Frühjahr heraus. Gemeinsam helfen Winnenderinnen und Winnender dabei, die Natur von Unrat zu befreien und tragen damit einen Teil zum Umweltschutz bei. Mit dieser Aktion wird das Umweltbewusstsein von Kindern und Jugendlichen gestärkt und die
Warentauschtag
Der Warentauschtag steht regelmäßig ganz im Sinne der Nachhaltigkeit. Gut erhaltene Gebrauchsgegenstände wechseln beim Warentauschtag den Besitzer und bekommen damit ein zweites Leben geschenkt.
Stadtradeln
Die Kampagne STADTRADELN wird seit 2008 durch das Klima-Bündnis organisiert. Jede Fahrt und jeder Kilometer, der während der dreiwöchigen Aktionszeit mit dem Fahrrad zurückgelegt wird, zählt. Auch in Winnenden nehmen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger die Aktion zum Anlass, um die Freude am Radfahren wiederzuentdecken. Traditionell startet in Winnenden der Aktionszeitraum mit einem Eröffnungswochenende voller Aktionen und Veranstaltungen zum Thema "Radfahren".
Energieberatung
Die Energieagentur Rems-Murr gGmbH bietet allen Bürgerinnen und Bürgern eine kostenlose Energieberatung im Rathaus Winnenden an. Dabei können Sie verschiedenste Fragen mitbringen: Ob zu einem Heizungstausch oder Heizungsoptimierung, zu einem energetischen Haussanierungsprojekt, Förderungen, Strom- und Wärmeeinsparungsmöglichkeiten oder auch ob sich eine Photovoltaikanlage für Sie lohnt - es wird konkret und individuell beraten, wie Sie bestimmte Maßnahmen umsetzen können.
Anmeldung
Tel.: 07151 975 1730
E-Mail: info@ea-rm.de
Klimaneutrale Kommunalverwaltung
Die Stadtverwaltung Winnenden nimmt durch ihre wichtige Vorbildfunktion und durch die Sichtbarkeit im Klimaschutz eine besondere Stellung ein. Sie hat sich das Ziel gesetzt, die Kommunalverwaltung bis zum Jahr 2035 weitgehend klimaneutral zu gestalten. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Monitoringbericht. (PDF | 2,3 MB)
Kommunales Energiemanagement
Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat in der Sitzung vom 22.03.2022 den Aufbau und kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements für die Kommunalverwaltung einstimmig beschlossen. Ziel ist es, ein Energiemanagement nach den Vorgaben von Kom.EMS (Kommunales Enegiemanagement-System) aufzubauen und zu betreiben.
Dieses System ist ein, von den Energieagenturen Baden-Württembergs und weiterer Bundesländer, speziell für Kommunen entwickeltes Konzept. Für die Umsetzung wurde eine geförderte Projektstelle im Amt für Hochbau und Gebäudemanagement geschaffen. Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre und wurde, mit Besetzung der Stelle, zum 01.09.2023 begonnen. Fördergeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Förderkennzeichen: 67K22479
Projekte für Streuobst
Sammelprojekt
Seit vielen Jahren unterstützt die Stadtverwaltung und die Bürgerstiftung Winnenden die Aktion. Kinder und Jugendliche aus Kindergärten, Schulen und Vereinen lesen, unterstützt durch eine Gruppe Ehrenamtlicher, die Äpfel auf. Der Ertrag kommt den Kindern bzw. den Einrichtungen zugute. Besitzer von Streuobstwiesen, die ihre Wiesen für das Projekt zur Verfügung stellen wollen, wenden sich bitte an Diethard Fohr (tel.: 07195 64322 oder E-Mail: diethardfohr50@aol.de)
Streuobstbörse
Streuobstwiesenbesitzer, die ihre Wiese nicht mehr nutzen können oder wollen und Interessenten, die gerne Äpfel ernten wollen und eine Wiese bewirtschaften möchten, werden in der Streuobstbörse fündig.
Städtisches Förderprogramm für Streuobstanbau
Gemeinderat und Stadtverwaltung ist der Erhalt unserer schönen Streuobstwiesen ein wichtiges Anliegen. Im Fördertopf „Streuobstbau“ stehen in diesem Jahr wieder Gelder zur Verfügung. Ab sofort können Anträge für das Förderjahr 2025 wieder neu gestellt werden.
Die Anpflanzung eines Obstbaumes mit mindestens 1,6 Meter Stammhöhe wird mit 14 Euro je Baum gefördert. Die Pflanzung eines Halbstammes mit 1,2 Metern bis 1,6 Metern Höhe wird mit 7 Euro je Baum gefördert.
Beim sog. „Baumpflegegeld“ beträgt der Zuschuss weiterhin 5 Euro je Baum. Ziel ist die Erhaltung von charakteristischen Streuobstwiesen mit Bäumen, die einen ausgeprägten Stamm bzw. eine Krone haben. Zu beachten ist, dass Pflegeschnitte im Altbestand auf den jeweiligen gleichen Grundstücken nur alle zwei Jahre gefördert werden.
!!! Hinweis: Bitte markieren Sie die Bäume am Anfang und am Ende des Grundstückes mit den zu fördernden Obstbäumen zum Beispiel mit einem rot-weißen Flatterband oder ähnlichem in der Baumkrone oder am Baumstamm.
Auf die direkte Förderung der Wiesenmahd wird auch im Förderjahr 2025 wieder verzichtet. Bei Beantragung des Baumpflegegeldes übernimmt der Antragsteller allerdings die „verpflichtende Bewirtschaftung bzw. Pflege des Grünlands unter und zwischen den Bäumen“. Wie und wie oft er mäht (mind. 1 x / Jahr), spielt dann keine Rolle mehr.
Hier erhalten Sie die Anträge und Richtlinien
Antrag auf Förderung von Anpflanzung (PDF | 93 KB)
Richtlinien zur Förderung von Anpflanzung (PDF | 94 KB)
Antrag auf Baumpflegegeld (PDF | 116 KB)
Richtlinien für Baumpflegegeld (PDF | 78 KB)
Die jeweiligen Anträge und Richtlinien werden auch an der Infotheke im Winnender Rathaus ausgegeben.
Zu beachten ist: Die Anträge zu den beiden Förderprogrammteilen aus den letzten Jahren werden nicht ins neue Jahr übernommen!!!.
Ganz wichtig ist, dass der Gutschein im Antrag auf Förderung der Anpflanzung hoch- und halbstämmiger Obstbäume (Teil 1 des Förderprogramms) an der Infotheke mit einem städtischen Dienstsiegel versehen wird.
Die Frist zur Abgabe der Anträge für das so genannte "Baumpflegegeld" (Teil 2 des Förderprogramms) ist der 31. Oktober 2025. Bis zu diesem Datum müssen die Anträge beim Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Winnenden eingereicht werden.
Und noch eine Bitte: Lesen Sie die Richtlinien zu Teil 1 und / oder Teil 2 des Förderprogramms genau durch, nur so können Sie prüfen, ob Ihr Grundstück und die darauf stehenden Obstbäume überhaupt den Fördervoraussetzungen entspricht. Eine Bearbeitung Ihrer Anträge erfolgt nur, wenn alle Angaben vollständig sind.
Hinweis: Anträge zu Zuschüssen für den Obstbaumschnitt im Rahmen des Streuobstförderprogramms des Landes Baden-Württemberg finden Sie unter https://streuobst.landwirtschaft-bw.de/. Bitte beachten Sie den Doppelförderungsausschluss der Förderprogramme.
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