Hier erfahren Sie mehr über die Pflichten von Grundstücksbesitzern und das Vorgehen der Stadt Winnenden, um Gefahren durch standunsichere Bäume entgegenzuwirken.
Eschentriebsterben
Was ist so gefährlich am Eschentriebsterben?
Das sogenannte Eschentriebsterben stellt für öffentliche und private Grundstückseigentümer ein erhebliches Risiko im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht dar. Die durch einen Pilz verursachte Erkrankung führt zu einem fortschreitenden Absterben von Trieben, Ästen und letztlich des gesamten Baumes.
Besonders kritisch ist dabei, dass die Holzstruktur geschwächt wird und es vermehrt zu Astbruch oder zum vollständigen Versagen des Baumes kommen kann.
Problematisch ist vor allem die teilweise eingeschränkte Erkennbarkeit der Schäden. Während abgestorbene Kronenteile häufig noch sichtbar sind, können innere Fäulnisprozesse oder Schwächungen im Stamm- und Wurzelbereich von außen nur schwer oder erst in einem fortgeschrittenen Stadium erkannt werden.
Hinzu kommt eine gewisse Unvorhersehbarkeit: Selbst augenscheinlich noch standsichere Bäume können kurzfristig Äste verlieren oder umstürzen, insbesondere bei Wind oder Schneelast. Dadurch erhöht sich das Gefährdungspotenzial für Dritte (z. B. im Bereich von Gehwegen, Straßen oder Nachbargrundstücken).
Vor diesem Hintergrund sind Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre Bäume regelmäßig zu kontrollieren und bei erkennbaren Schäden geeignete Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Rückschnitt, fachgutachterliche Bewertung oder Fällung). Beim Eschentriebsterben können dabei aufgrund der beschriebenen Dynamik und eingeschränkten Sichtbarkeit verkürzte Kontrollintervalle sowie eine erhöhte Sorgfalt erforderlich sein.
Gibt es Bereiche in Winnenden, in welchen das Eschentriebsterben festgestellt wurde?
Ja, auch in Winnenden wurde bereits Eschentriebsterben in unterschiedlichen Bereichen festgestellt. Besitzer von Grundstücken mit Eschen sind daher zu besonderer Aufmerksamkeit angehalten.
Situation in Winnenden
Wie wird die Standfestigkeit von Bäumen in Winnenden durch die Stadtverwaltung überwacht?
Für städtische Grundstücke
Alle Bäume auf städtischen Grundstücken sind in einem Kataster erfasst und werden zweimal jährlich auf ihre Standsicherheit überprüft. Entlang von Gewässern finden ebenfalls zweimal jährlich Kontrollen statt. Wird festgestellt, dass Bäume nicht mehr standsicher sind oder drohen ihre Standfestigkeit zu verlieren, werden zügig entsprechende Sicherungen vorgenommen oder die Bäume entfernt.
Für private Grundstücke
Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht von Bäumen laut Bürgerlichem Gesetzbuch stets beim Grundstückseigentümer. Dieser hat die Standfestigkeit der Bäume sicherzustellen und bei Bedarf ohne Aufforderung unverzüglich Maßnahmen zur Verkehrssicherung zu ergreifen. Besonderes Augenmerk sollte daher insbesondere den Bäumen gelten, die direkt an Straßen und Wegen angrenzen bzw. bei Baum- oder Astbruch auf diese fallen können.
Erreichen die Stadtverwaltung Hinweise, dass Bäume auf privaten Grundstücken nicht mehr standsicher sind, oder machen Mitarbeitende der Stadtverwaltung entsprechende Beobachtungen, wird der Grundstückseigentümer zum Handeln aufgefordert.
Die Stadt Winnenden ist darüber hinaus als Straßenbaulastträgerin für die Verkehrssicherungspflicht bei Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen zuständig.
Droht ein Baum von Privatfläche auf die öffentliche Straße zu fallen und unternimmt der Grundstücksbesitzer auch trotz Aufforderung nichts, wird in der Regel die Ortspolizeibehörde der Stadt Winnenden im Rahmen der Gefahrenabwehr auf Kosten des Besitzers tätig.
Wird rund um Einrichtungen, bspw. Waldkindergarten, besonders kontrolliert?
Ja, bei den beiden Waldkindergärten gibt es definierte Treffpunkte/Aufenthaltsorte im Wald. Für diese Aufenthaltsorte und die Wege dorthin hat die Stadt als Waldbesitzer eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass zwei Mal pro Jahr sowie nach Sturmereignissen ein Baumsachverständiger die Bäume rund um die Treffpunkte kontrolliert und bei Bedarf Maßnahmen empfiehlt. Dies kann entweder die Fällung von einzelnen Bäumen sein, oder auch nur die Entfernung von Trockenästen. Die Umsetzung erfolgt in der Regel durch den Forst oder ein beauftragtes Unternehmen.
Besteht eine erhöhte Gefahr auf Waldwegen?
Die Forstverwaltung beobachtet den Zustand der Eschen im öffentlichen Wald regelmäßig und entnimmt geschädigte Bäume entlang von Waldwegen bei Bedarf. In privaten Wäldern liegt die Verantwortung bei den jeweiligen Waldbesitzenden.
Auf Waldwegen gelten grundsätzlich waldtypische Gefahren. Aufgrund des Eschentriebsterbens besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit geschädigter Bäume. Deutlich erkennbare Gefahrenbäume sind umgehend zu entfernen; betroffene Bereiche sind im Zweifelsfall abzusichern.
Maßnahmen der Stadtverwaltung
Wo ist bzw. war die Stadtverwaltung bereits aktiv?
- Oberhalb des Himmelreichs in Hertmannsweiler
- Unterhalb des Welzensteins in Breuningsweiler (Weg wieder freigegeben)
- Oberhalb der Weinberge in Hanweiler
Die Stadtverwaltung ist hierzu bereits mit den Grundstückseigentümern, sowie Naturschutzbehörden und dem Forstamt im Austausch.
Wie geht die Stadtverwaltung nun weiter vor?
Mitarbeitende der Stadtverwaltung, die regelmäßig im Außeneinsatz sind, werden verstärkt auf den Baumbestand im Stadtgebiet blicken. Bereiche, in welchen Eschentriebsterben festgestellt wird oder Bäume aus anderen Gründen drohen umzustürzen, werden engmaschig kontrolliert und bei Bedarf Baumfällarbeiten erfolgen. Je nach Örtlichkeit kann es in diesem Zuge auch zu Sperrungen von Wegen kommen.
Wie geht die Stadt gegen Grundstücksbesitzer vor, die ihren Pflichten zur Verkehrssicherung nicht nachkommen?
Besitzer von Grundstücken, auf welchen standunsichere Bäume festgestellt werden, werden durch die Stadtverwaltung kontaktiert und aufgefordert, zeitnah die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Kommen die Grundstücksbesitzer dieser Aufforderung in der gesetzten Frist nicht nach oder besteht Gefahr in Verzug, werden durch die Stadtverwaltung Maßnahmen ergriffen, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Die Kosten für die Arbeiten werden dem Grundstücksbesitzer anschließend in Rechnung gestellt.
Miteinbezug der Bevölkerung
Was muss ich als Grundstücksbesitzer / Waldbesitzer tun?
Kontrollieren Sie regelmäßig die Standfestigkeit von Bäumen auf Ihrem Grundstück. Jeder Grundstücksbesitzer hat gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in eigener Verantwortung dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht (= Verkehrssicherungspflicht). Besonderes Augenmerk sollte daher insbesondere den Bäumen gelten, die direkt an Straßen und Wegen angrenzen bzw. bei Baum- oder Astbruch auf diese fallen können. Dies dient nicht nur dem Schutz Dritter, sondern auch der eigenen Sicherheit bei Arbeiten im Wald.
An wen kann man sich wenden, wenn ein standunsicherer Baum auf anderen Grundstücken auffällt?
Wenn Ihnen ein standunsicherer Baum auf einem Grundstück auffällt, ist es ratsam, den Eigentümer zu informieren. Ist das nicht möglich oder droht der Baum in Kürze umzustürzen, sollte die Stadtverwaltung umgehend informiert werden. Wenden Sie sich dafür an das Amt für öffentliche Ordnung oder teilen Sie über den Schadensmelder in der City-App mit, wo der Baum steht.