Aufgaben des GVV
Der Verband erfüllt anstelle der Mitgliedsgemeinden in eigener Zuständigkeit die folgenden gesetzlichen Aufgaben (Erfüllungsaufgaben):
- die vorbereitende Bauleitplanung
- die Aufgaben des Trägers der Straßenbaulast für die Gemeindeverbindungsstraßen
Darüber hinaus erfüllt der Verband folgende ihm durch Gesetz übertragenen Aufgaben:
- Untere Baurechtsbehörde für Winnenden, Leutenbach und Schwaikheim
- Untere Gaststättenbehörde für Winnenden, Leutenbach und Schwaikheim
Ferner berät er die Mitgliedsgemeinden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Bei Angelegenheiten, die andere Mitgliedsgemeinden berühren und eine gemeinsame Abstimmung erfordern, haben sich die Mitgliedsgemeinden der Beratung durch den Verband zu bedienen. Weitere Erledigungsaufgaben ergeben sich aus § 2 Abs. 2 der Verbandssatzung (PDF | 729 KB).
Öffentliche Bekanntmachungen des GVV
Unter dem folgenden Link finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden.
Satzungen des GVV
Unter dem folgenden Link finden Sie die Satzungen des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden.







