Temporäre Verschwenkung der östlichen An- und Abflugrichtung des Hubschraubersonderlandeplatzes an der Rems-Murr-Klinik Winnenden

Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Stuttgart wird bekanntgegeben:

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit § 49 Abs. 2 Nr. 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) hat die Rems-Murr-Kliniken gGmbH, Am Jakobsweg 1, 71364 Winnenden, beim Regierungspräsidium Stuttgart die temporäre Verschwenkung der östlichen An- und Abflugrichtung des Hubschraubersonderlandeplatzes an der Rems-Murr-Klinik Winnenden beantragt.

Die temporäre Verschwenkung wird aufgrund des geplanten Neubaus eines Klinikgebäudes auf dem Gelände des Zentrums für Psychiatrie (ZfP), Klinikum Schloss Winnenden, notwendig. Für diese Neubaumaßnahme müssen Kranarbeiten durchgeführt werden. Da die geplanten Kräne Hindernisse für die derzeitige östliche An- und Abflugfläche des Rettungshubschraubers an der Rems-Murr Klinik Winnenden darstellen, muss diese An- und Abflugfläche aus luftsicherheitlichen Gründen für die Dauer der Baumaßnahme verschwenkt werden, um gefahrlosen Rettungsflugbetrieb weiterhin gewährleisten zu können. Die nordwestliche An- und Abflugfläche des Hubschrauberlandeplatzes am Rems-Murr-Klinikum Winnenden wird von dem Vorhaben nicht tangiert und bleibt unverändert bestehen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist Genehmigungsbehörde gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 4 LuftVG i. V. m. § 50 LuftVZO i. V. m. § 1 der Verordnung der Landesregierung und des Verkehrsministeriums über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Luftverkehrsverwaltung (Luftverkehrs-Zuständigkeitsverordnung).Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können die Antragsunterlagen – Antrag der Rems-Murr-Kliniken gGmbH vom 13. Mai 2026, Luftfahrttechnisches Eignungsgutachten vom April 2026 nebst Planunterlagen sowie die Schallimmissionsprognose vom 4. Mai 2026 - im Zeitraum vom 22. Mai bis einschließlich 24. Juni 2026, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter folgendem Link - unter dem Reiter Luftverkehr - eingesehen und heruntergeladen werden:https://rps.baden-wuerttemberg.de/service/bekanntmachung/bekanntmachungen-detail/Die Unterlagen können zeitgleich unter https://www.winnenden.de/luftverkehr aufgerufen werden.

Der Antrag und die dazugehörenden Unterlagen können außerdem in der Zeit

vom 22. Mai bis einschließlich 24. Juni 2026

im Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während der Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 18:00 UhrFreitag von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr

eingesehen werden. Das Rathaus ist feiertags geschlossen, eine Einsichtnahme an einem Feiertag ist daher nicht möglich.

1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 8. Juli 2026, Einwendungen bei der

Stadtverwaltung Winnenden
Torstraße 10
71364 Winnenden

oder beim

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 46.2 – Luftverkehr und Luftsicherheit
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendungen müssen die konkrete Betroffenheit durch das Vorhaben erkennen lassen. Zum Zwecke der Zustellung der Verwaltungsentscheidung muss die Einwendung Name und zustellfähige Adresse der Person beinhalten, die Einwendung erhebt.

2. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Durch Einsichtnahme in die Antragsunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

3. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Regierungspräsidium Stuttgart entschieden.

4. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Winnenden, den 20.05.2026

Hartmut Holzwarth
Oberbürgermeister

Übersichtsplan mit eingezeichneten An- und Abflugschneisen
Quelle: AOM GmbH, 73479 Ellwangen (Jagst)

Unterlagen zum Download