Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Winnenden am 27. September 2022 die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntgebung (PDF | 462 KB) beschlossen.
Bebauungsplan „Im Gründle" in Winnenden-Baach und Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) Planbereiche: 37.05 und 37.06 - Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung
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Bebauungsplan „Nordwestlicher Ortsrand an der Haselsteinstraße" in Winnenden-Breuningsweiler und Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) Planbereich: 40.03 - Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung
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Bebauungsplan „Degenhofer Straße II" in Winnenden-Hertmannsweiler und Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) Planbereich: 39.10 - Behandlung von abgegebenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
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Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse
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Kleinere Verwaltungsgeschäfte und Anfragen
Hinweis:
- Alle gefassten Beschlüsse finden Sie im Bürgerinfoportal: www.gr.winnenden.de/buergerinfo - Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie auf unserer Homepage unter „Öffentliche Bekanntmachungen“: www.winnenden.de/bekanntmachungen