Zweckverband Wasserversorgung Berglen-Wieslauf Sitz Rudersberg
Wirtschaftsplan 2026
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Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 12.11.2025 über die Festsetzung des einstimmig beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2026 ist vom Regierungspräsidium Stuttgart (RP) mit Erlass vom 11.12.2025 bestätigt worden.
Der auf 780.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) und der auf 1.000.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurden genehmigt.
Der Wirtschaftsplan 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Wirtschaftsplan des Zweckverbands Wasserversorgung Berglen-Wieslauf für das Wirtschaftsjahr 2026 wird wie folgt festgestellt:
| 1. | im Erfolgsplan | |
| mit Erträgen von | 1.105.300 € | |
| mit Aufwendungen von | 1.105.300 € | |
| und einem Jahresergebnis von | - € | |
| 2. | im Liquiditätsplan | |
| a) laufende Geschäftstätigkeit | ||
| mit Einzahlungen von | 1.104.800 € | |
| mit Auszahlungen von | 875.300 € | |
| und einem Zahlungsmittelüberschuss von | 229.500 € | |
| b) Investitionstätigkeit | ||
| mit Einzahlungen von | 500 € | |
| mit Auszahlungen von | 855.000 € | |
| und einem Finanzierungsmittelbedarf von | - 854.500 € | |
| c) mit einem Finanzierungsmittelbedarf - Saldo aus a) und b) mit | - 625.000 € | |
| d) Finanzierungstätigkeit | ||
| mit Einzahlungen von | 839.000 € | |
| mit Auszahlungen von | 270.550 € | |
| und einem Finanzierungsmittelüberschuss von | 568.450 € | |
| e) mit einer Änderung des Finanzierungsmittelbestands = Saldo aus c) und d) | - 56.550 € | |
| 3. | mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von | 780.000 € |
| 4. | mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von | 1.000.000 € |
| 5. | mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite von | 200.000 € |
| 6. | Die Mehrjährige Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre bis 2029 wird festgestellt. | |
| 7. | Festkostenumlage: Der Aufwand (Erfolgsplan) wird nach § 13 Absatz 1 der Verbandssatzung umgelegt. Es entfallen ca. 12.094 EUR auf 1 l/s Beteiligungsquote. | |
| 8. | Betriebskostenumlage: Der Aufwand (Erfolgsplan) wird nach § 13 Absatz 2 der Verbandssatzung entsprechend dem Wasserverbrauch umgelegt. Die Umlage beträgt ca. 0,5311 EUR/m³. | |
| 9. | Eigenvermögensumlage: Eine Erhebung ist nicht vorgesehen. | |
| 10. | Über die Umlagen erfolgt jährliche Abrechnung. Bis dahin werden dem Aufwand und Bedarf entsprechende Abschlagszahlungen auf die Umlagen erhoben. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe den Umlagen hinzugerechnet. |
Rudersberg, den 12.12.2025
gezeichnet
Ahrens
Verbandsvorsitzender

