Zweckverband Wasserversorgung Berglen-Wieslauf Sitz Rudersberg

Wirtschaftsplan 2026

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Schriftzug "Amtliche Bekanntmachung"

Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 12.11.2025 über die Festsetzung des einstimmig beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2026 ist vom Regierungspräsidium Stuttgart (RP) mit Erlass vom 11.12.2025 bestätigt worden.

Der auf 780.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) und der auf 1.000.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurden genehmigt.

Der Wirtschaftsplan 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Wirtschaftsplan des Zweckverbands Wasserversorgung Berglen-Wieslauf für das Wirtschaftsjahr 2026 wird wie folgt festgestellt:

1. im Erfolgsplan  
  mit Erträgen von 1.105.300 €
  mit Aufwendungen von 1.105.300 €
  und einem Jahresergebnis von - €
     
2. im Liquiditätsplan  
  a) laufende Geschäftstätigkeit  
  mit Einzahlungen von 1.104.800 €
  mit Auszahlungen von 875.300 €
  und einem Zahlungsmittelüberschuss von 229.500 €
     
  b) Investitionstätigkeit  
  mit Einzahlungen von 500 €
  mit Auszahlungen von 855.000 €
  und einem Finanzierungsmittelbedarf von - 854.500 €
     
  c) mit einem Finanzierungsmittelbedarf - Saldo aus a) und b) mit - 625.000 €
     
  d) Finanzierungstätigkeit  
  mit Einzahlungen von 839.000 €
  mit Auszahlungen von 270.550 €
  und einem Finanzierungsmittelüberschuss von 568.450 €
     
  e) mit einer Änderung des Finanzierungsmittelbestands = Saldo aus c) und d) - 56.550 €
     
3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von 780.000 €
     
4.  mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 1.000.000 €
     
5.  mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite von 200.000 €
     
6. Die Mehrjährige Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre bis 2029 wird festgestellt.  
     
7. Festkostenumlage: Der Aufwand (Erfolgsplan) wird nach § 13 Absatz 1 der Verbandssatzung umgelegt. Es entfallen ca. 12.094 EUR auf 1 l/s Beteiligungsquote.  
     
8. Betriebskostenumlage: Der Aufwand (Erfolgsplan) wird nach § 13 Absatz 2 der Verbandssatzung entsprechend dem Wasserverbrauch umgelegt. Die Umlage beträgt ca. 0,5311 EUR/m³.  
     
9. Eigenvermögensumlage: Eine Erhebung ist nicht vorgesehen.  
     
10. Über die Umlagen erfolgt jährliche Abrechnung. Bis dahin werden dem Aufwand und Bedarf entsprechende Abschlagszahlungen auf die Umlagen erhoben. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe den Umlagen hinzugerechnet.  

Rudersberg, den 12.12.2025
gezeichnet
Ahrens
Verbandsvorsitzender