Landtagswahl am 8. März 2026

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Schriftzug "Amtliche Bekanntmachung"

Baden-Württemberg wählt: Am 8. März 2026 findet die Landtagswahl statt –Informationen für Wahlberechtigte

Am Sonntag, 8. März 2026 wählen die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Die Wahl des 18. Landtags ist ein zentraler Bestandteil der demokratischen Willensbildung im Land und entscheidet über die politische Ausrichtung in den kommenden fünf Jahren.

Wer darf wählen?

An der Landtagswahl dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben, teilnehmen.

Neues Wahlsystem?

Mit der Wahl im Jahr 2026 tritt ein neues Wahlsystem in Kraft.Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen:
- Mit der Erststimme wird eine konkrete Person im eigenen Wahlkreis gewählt – die Kandidatin oder der Kandidat soll den Wahlkreis direkt im Landtag vertreten.
- Die Zweitstimme entscheidet darüber, welche Partei wie viele Sitze im Landtag bekommt.

Wann werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt?

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 28. Januar 2026 zugestellt.

Wählen per Briefwahl?

Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht aufsuchen oder in einem anderen Wahllokal wählen möchte, kann mit der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag beim Wahlamt der Stadt Winnenden. Füllen Sie die Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite aus und senden diese per Post an das Wahlamt der Stadt Winnenden oder geben es dort persönlich ab. Ebenso können Sie die Unterlagen online unter www.winnenden.de beantragen. Der Link ist im Zeitraum 28. Januar 2026 bis 5. März 2026 um 12.00 Uhr aktiv. Die Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugesandt.

Bei Fragen rund um die Wahl können Sie sich gerne an uns wenden:

Stadt Winnenden
Wahlamt
Torstraße 10
1.OG, Zimmer 126
Tel.: 07195 – 13 101