Oberbürgermeisterwahl 25. Januar 2026
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Wer wird gewählt?
Am Sonntag, 25. Januar 2026, wird der Oberbürgermeister der Stadt Winnenden gewählt. Die öffentliche Bekanntmachung über die Zulassung der Bewerber sowie über die Durchführung der Wahl können hier nachgelesen werden: www.winnenden.de/wahlen
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher oder Unionsbürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 3 Monate seine Hauptwohnung in Winnenden hat.
Wie kann das Wahlrecht ausgeübt werden?
Die Wahlberechtigten werden gebeten, das Wahlbenachrichtungsschreiben – welches ihnen bis zum 4. Januar 2026 zugegangen sein sollte – mit in das Wahllokal zu bringen. Auf diesem Schreiben ist vermerkt, in welchem Wahllokal gewählt werden kann. Das Wahlbenachrichtigungsschreiben wird nach der Stimmabgabe wieder mitgegeben und sollte unbedingt für eine eventuelle Neuwahl aufbewahrt werden.
Wahlberechtigte, die ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben verlegt oder gar nicht erhalten haben, können trotzdem am Wahlsonntag ihr Wahlrecht ausüben. In diesem Fall werden die Wahlberechtigten gebeten, einen gültigen Personalausweis mit in das Wahllokal zu bringen, damit dort anhand des Wählerverzeichnisses die Wahlberechtigung festgestellt werden kann. Falls Ihnen das zuständige Wahllokal nicht bekannt ist, melden Sie sich bitte beim Wahlamt.
Wie kann per Briefwahl gewählt werden?
Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht aufsuchen oder in einem anderen Wahllokal wählen möchte, kann mit dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag (persönlich, schriftlich oder digital) beim Wahlamt der Stadt Winnenden. Beantragen können Sie die Briefwahlunterlagen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung. Diese sollte Ihnen bis spätestens 4. Januar 2026 zugegangen sein. Füllen Sie die Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite aus und senden diese per Post an das Wahlamt der Stadt Winnenden oder geben es dort persönlich ab. Ebenso können Sie die Unterlagen auch online unter www.winnenden.de beantragen. Der Link ist im Zeitraum vom 23. Dezember 2025 bis 22. Januar 2026 um 12.00 Uhr aktiv. Die Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugesandt.
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 23. Januar 2026, um 18.00 Uhr beantragt werden. Danach ist die gesetzlich vorgeschriebene Antragsfrist abgelaufen.
Rechtzeitig beantragte Briefwahlunterlagen nicht erhalten?
Falls ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm der rechtzeitig beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 24. Januar 2026, in der Zeit von 10.00-12.00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Wahlamt der Stadt Winnenden.
Am Wahltag plötzlich krank?
Auch kann ein Walhberechtigter noch bis Sonntag, 25. Januar 2026, 15.00 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen, wenn er wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Bei Fragen rund um die Wahl können Sie sich gerne an uns wenden:
Stadtverwaltung Winnenden, Wahlamt, Rathaus, Torstraße 10, 1. OG, Zimmer 126
Telefon: 07195 – 13 101

