Oberbürgermeisterwahl am 25. Januar 2026
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Die Wahlbenachrichtigungen werden an alle wahlbrechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 22. Dezember 2025 versandt. Spätestens am 4. Januar 2026 müssen diese allen Wahlberechtigten zugegangen sein. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Winnenden.
Wenn Sie am Wahltag nicht die Möglichkeit haben im Wahllokal zu wählen, können Sie ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag (persönlich, schriftlich oder digital) beim Wahlamt der Stadt Winnenden.
Beantragen können Sie die Briefwahlunterlagen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung. Hierfür füllen Sie entweder die Wahlbenachrichtung auf der Rückseite aus und senden diese per Post an das Wahlamt der Stadt Winnenden oder geben es dort persönlich ab. Ebenso können Sie die Unterlagen auch online unter www.winnenden.de beantragen. Der Link ist im Zeitraum vom 23. Dezember 2025 bis 22. Januar 2026 um 12.00 Uhr aktiv. Die Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugesandt.
Eine Ausstellung der Briefwahlunterlagen kann nach heutigem Stand ab 5. Januar 2026 erfolgen.
Bei Fragen zur Wahl können Sie sich gerne jederzeit an das Wahlamt der Stadt Winnenden wenden:
Stadt Winnenden
Wahlamt, 1. OG, Zimmer 126
Torstraße 10
Tel.: 07195 – 13 101
Das Wahlamt wünscht Ihnen und Ihren Familien eine frohe Weihnachtszeit und einen guten Start im neuen Jahr.

