Öffentliche Bekanntmachung

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Das Regierungspräsidium Stuttgart hat auf Antrag der Schutzgemeinschaft gU Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW) den bisherigen Bereich

„Remstal - Stuttgart“
in den Bereich
„Remstal“

umbenannt.

Die Ausfertigung der Flurkarten der im Gebiet der Stadt Winnenden betroffenen bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstücke sind in folgendem Zeitraum bei nachfolgend genannter Stelle ausgelegt:

21. November bis 22. Dezember 2025
(während den allgemeinen Öffnungszeiten)

Rathaus Winnenden, Torstraße 10, 71364 Winnenden
1. OG, Zimmer 126