Lichtverschmutzung: Keine Fassadenbeleuchtung von April bis Ende September

Nahaufnahme eines Uhus mit intensiv gelben Augen vor schwarzem Hintergrund
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In den letzten Jahrzehnten hat der Anteil künstlicher Beleuchtung stark zugenommen. Übermäßiges oder unangemessenes Licht bringt erhebliche Folgen mit sich: Es schadet Tieren und Pflanzen, beeinträchtigt die menschliche Gesundheit und führt zu Energie- sowie Ressourcenverschwendung. Besonders betroffen sind Insekten. Sie sind eine bedeutende Nahrungsquelle im Tierreich. Vor allem gehören Insekten zu den wichtigsten Bestäubern von Pflanzen.Neben den ökologischen Auswirkungen kann künstliche Beleuchtung auch die menschliche Gesundheit beeinträchtigen: Mit Einsetzen der Dunkelheit schüttet der Körper Melatonin aus. Zu helle Umgebungen können das Einschlafen erschweren, die Schlafdauer verkürzen und die Schlafqualität mindern.

Nach dem Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (NatSchG) ist es im Zeitraum

  • vom 1. April bis zum 30. September ganztägig (Sommerhalbjahr) und
  • vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr (Winterhalbjahr)

verboten, die Fassade baulicher Anlagen zu beleuchten, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder aufgrund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist (vgl. § 21 Absatz 2 NatSchG). Darüber hinaus sind Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall aus wichtigem Grund oder zur Vermeidung besonderer Härten möglich.Grundsätzlich sollte gelten: Licht nur dort einsetzen, wo es wirklich gebraucht wird – so wenig wie möglich, so viel wie nötig.