Landtagswahl am 8. März 2026
Baden-Württemberg wählt: Am 8. März 2026 findet die Landtagswahl statt – Informationen für Wahlberechtigte

Am Sonntag, 8. März 2026, wählen die Bürgerinnen und Bürger von Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Die Wahl des 18. Landtags ist ein zentraler Bestandteil der demokratischen Willensbildung im Land und entscheidet über die politische Ausrichtung in den kommenden fünf Jahren.
Wer darf wählen?
An der Landtagswahl dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben, teilnehmen.
Neues Wahlsystem?
Mit der Wahl im Jahr 2026 tritt ein neues Wahlsystem in Kraft. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen:
Mit der Erststimme wird eine konkrete Person im eigenen Wahlkreis gewählt – die Kandidatin oder der Kandidat soll den Wahlkreis direkt im Landtag vertreten.
Die Zweitstimme entscheidet darüber, welche Partei wie viele Sitze im Landtag bekommt.
Wählen im Wahllokal?
In der Stadt Winnenden sind insgesamt 19 Urnenwahlbezirke eingerichtet, in denen die Wahlberechtigten ihre Stimme persönlich abgeben können. Die Einteilung in diese Wahlbezirke sowie die zugehörigen Wahllokale sind der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die allen Wahlberechtigten rechtzeitig zugestellt wird.
In Winnenden werden folgende 19 Urnenwahlbezirke eingerichtet:
100-01 Rathaus, Torstraße 10, Seiteneingang
100-02 Grundschule Hungerberg, Hungerbergstraße 93
100-03 Kastenschule, Bahnhofstraße 43
100-04 Lessing-Gymnasium, Albertviller Straße 26, Raum 0.06
100-05 Haus der Jugend, Mühltorstraße 25
100-06 Pflegezentrum Haus im Schelmenholz, Forststr. 45
100-07 Maximilian-Kolbe-Haus, Buchenhain 33
100-08 Vereinsraum Hanweiler, Ruländerstr. 14
100-09 Altes Rathaus Breuningsweiler, Sonnenbergstr. 10
100-10 Gemeindehalle Höfen, Talstraße 15
100-11 Rathaus Baach, Baacher Hauptstraße 23
100-12 Kirche Bürg, Panoramaweg 6
100-13 Feuerwehrgerätehaus Hertmannsweiler, Kiefernstr. 19
100-14 Gretel-Nusser-Kindergarten, Weidenstr. 34
100-15 Buchenbachhalle, Jahnstr. 26
100-16 Paul-Schneider-Haus, Rotweg 15
100-17 Pflegenzentrum Haus im Schelmenholz, Forststr. 45
100-18 Lessing-Gymnasium, Albertviller Straße 26, Raum 0.09
100-19 Buchenbachhalle, Jahnstr. 26
Wählen per Briefwahl?
Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht aufsuchen oder in einem anderen Wahllokal wählen möchte, kann mit der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag beim Wahlamt der Stadt Winnenden. Füllen Sie die Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite aus und senden diese per Post an das Wahlamt der Stadt Winnenden oder geben es dort persönlich ab. Ebenso können Sie die Unterlagen online unter www.winnenden.de beantragen. Der Link ist im Zeitraum 28. Januar 2026 bis 5. März 2026 um 12.00 Uhr aktiv. Die Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugesandt.
Wichtig:
Die Frist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag vor dem Wahltag um 15.00 Uhr. Diese Frist wurde gegenüber früheren Wahlen geändert – früher war die Beantragung bis 18.00 Uhr am Freitag vor der Wahl möglich. Bitte beachten Sie diese gesetzlich geänderte Antragsfrist ausdrücklich.
Die rechtzeitige Beantragung ist besonders wichtig, damit die Unterlagen noch zugestellt werden und der Wahlbrief vor dem Wahltag ausgefüllt und versandt werden kann.
Bei Fragen rund um die Wahl können Sie sich gerne an uns wenden:
Stadt WinnendenWahlamtTorstraße 101.OG, Zimmer 126Tel.: 07195 – 13 101

